⚠️ Entwurfsstand – bitte lesen
Dies ist ein sorgfältig erarbeiteter Entwurf, Fassung 1.0 vom 30.08.2026, kein von einem Rechtsanwalt geprüftes Dokument. Er beschreibt den tatsächlichen technischen Stand von Rovado und ist bewusst ehrlich formuliert – auch dort, wo etwas noch fehlt.
Die anwaltliche Prüfung (IT-/Datenschutzrecht) erfolgt vor dem ersten zahlenden Kunden und gemeinsam für alle drei Dokumente – diese Datenschutzerklärung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
Wir veröffentlichen sie trotzdem jetzt: Die Informationspflicht aus Art. 13 DSGVO läuft ab dem ersten Betrieb, der Rovado nutzt – nicht erst ab dem ersten Euro. Was noch offen ist, steht am Ende dieser Seite in der gemeinsamen Aufgabenliste, die in allen drei Dokumenten wortgleich abgedruckt ist.
- Das Wichtigste in Kürze
- Wer ist verantwortlich? Kontakt und Datenschutzbeauftragter
- Zwei Bereiche, zwei Rollen – und warum das für Sie wichtig ist
- Registrierung, Konto und Einladungscode
- Anmeldung, Sitzungen und Sicherheitsprotokolle
- Ihre Inhalte in der App – hier sind wir Auftragsverarbeiter
- Der Freigabe-Link: Was Bauherren wissen müssen
- Was auf Ihrem Gerät gespeichert wird (Cookies & Co.)
- Dienstleister und Übermittlung in Drittländer
- Speicherdauer und Löschung
- Was wir nicht tun
- Sicherheit Ihrer Daten – der ehrliche Stand
- Ihre Rechte
- Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
- Stand und Änderungen
Was Benjamin noch tun muss – die gemeinsame Aufgabenliste aller drei Dokumente
1Das Wichtigste in Kürze
Rovado sammelt keine Daten für Werbung, verkauft nichts weiter und wertet nichts aus. Die Webseite rovado.de setzt keine Cookies, bindet keine fremden Schriftarten ein und nutzt weder Analyse- noch Werbedienste. In der App werden ausschließlich die Daten verarbeitet, die für den Betrieb des Dienstes nötig sind – gespeichert in einer Datenbank im Rechenzentrum Frankfurt am Main. Ganz ohne Bezüge außerhalb Europas geht es allerdings nicht: Unser Datenbank-Anbieter hat seinen Sitz in Singapur und leistet den Support aus den USA. Wir sagen das lieber offen, als „ausschließlich EU“ zu behaupten – Einzelheiten in Abschnitt 11.
Der wichtigste Unterschied, den Sie kennen sollten: Für die Daten, die ein Handwerksbetrieb in Rovado einträgt – seine Kunden, Bauherren, Mitarbeiter –, ist der Betrieb verantwortlich, nicht wir. Wir speichern und verarbeiten diese Daten nur in dessen Auftrag. Warum das so ist und was daraus für Sie folgt, steht in Abschnitt 3.
Und der zweite Punkt, den viele überrascht: Wer als Bauherr einen Freigabe-Link bekommt und dort einen Kostenvoranschlag annimmt oder ablehnt, hinterlässt seinen Namen und seine IP-Adresse. Das erklären wir in Abschnitt 9 ausführlich.
2Wer ist verantwortlich? Kontakt und Datenschutzbeauftragter
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Webseite rovado.de und für den Betrieb der App ist:
Benjamin Adami betreibt Rovado als Einzelunternehmer. Es gibt keine Gesellschaft, keine Handelsregisternummer und derzeit keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; diese Angaben fehlen deshalb hier bewusst, statt erfunden zu werden.
Datenschutzbeauftragter: nicht bestellt – und warum das zulässig ist
Wir haben keinen Datenschutzbeauftragten bestellt, weil die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht vorliegen:
- § 38 Abs. 1 Satz 1 BDSG verlangt einen Datenschutzbeauftragten erst, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Rovado wird von einer einzigen Person betrieben.
- Nach unserer dokumentierten Prüfung löst keine der Verarbeitungen eine Pflicht zur Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO aus: Es gibt keine Bewertung oder Bonitätsbeurteilung von Personen, keine Standortverfolgung und keine umfangreiche Verarbeitung besonderer Datenkategorien. Rovado erfasst bewusst keine Standortdaten. Offen gesagt: Aus den Arbeitszeiten und dem Wochenplan kann über Wochen ein Anwesenheitsbild einzelner Beschäftigter entstehen – dafür ist aber der jeweilige Betrieb als Verantwortlicher zuständig, nicht wir. Diese Frage bewerten wir laufend neu; sollte sich die Einschätzung ändern, bestellen wir einen Datenschutzbeauftragten.
- Es erfolgt keine geschäftsmäßige Verarbeitung zum Zweck der Übermittlung und keine Markt- oder Meinungsforschung (§ 38 Abs. 1 Satz 2 BDSG). Wir geben keine Daten weiter und werten nichts aus.
- Auch die Voraussetzungen des Art. 37 DSGVO liegen nicht vor: Kerntätigkeit ist die Bereitstellung einer Software, nicht die umfangreiche regelmäßige Überwachung von Personen.
Bei allen Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte unmittelbar an info@rovado.de. Ein Vertreter nach Art. 27 DSGVO ist nicht erforderlich, da der Verantwortliche seinen Sitz in Deutschland hat.
3Zwei Bereiche, zwei Rollen – und warum das für Sie wichtig ist
Der Punkt klingt juristisch, hat aber eine ganz praktische Folge: Er entscheidet darüber, an wen Sie sich wenden müssen, wenn Sie eine Auskunft oder eine Löschung wollen.
Rovado besteht aus zwei Teilen, und wir haben darin zwei verschiedene Rollen:
Webseite und Ihr Konto
Für den Besuch von rovado.de sowie für das Nutzerkonto eines Betriebs (E-Mail, Name, Firmenname, Anmeldung, Support-Kommunikation, später einmal die Abrechnung) entscheiden wir über Zweck und Mittel der Verarbeitung. Hier sind wir Ihr Ansprechpartner – für Auskunft, Löschung und alles Weitere.
Die Inhalte in der App
Alles, was ein Betrieb in Rovado einträgt – seine Kunden, Bauherren, Baustellen, Fotos, Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter, Angebote und Rechnungen –, verarbeiten wir ausschließlich in dessen Auftrag und auf dessen Weisung. Verantwortlich ist der Betrieb; wir sind Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO.
Was das im Alltag bedeutet
- Sie sind Inhaber oder Mitarbeiter eines Betriebs, der Rovado nutzt? Für Ihr Konto und die Anmeldung sind wir Ihr Ansprechpartner (Teil B, Abschnitte 6 und 7). Für alles, was Ihr Betrieb über Sie erfasst – etwa Ihre Arbeitsstunden – ist Ihr Betrieb Ihr Ansprechpartner.
- Sie sind Kunde oder Bauherr eines solchen Betriebs? Ihre Daten sind bei uns gespeichert, aber sie gehören dem Betrieb. Bitte wenden Sie sich mit Auskunfts- oder Löschwünschen an den Handwerksbetrieb, der Sie beauftragt hat. Wenn Sie sich an uns wenden, dürfen wir Ihnen nicht selbst antworten – wir leiten Ihre Anfrage unverzüglich an den Betrieb weiter und unterstützen ihn dabei, sie zu beantworten. Das ist keine Abwimmelei, sondern gesetzlich so vorgeschrieben: Als Auftragsverarbeiter dürfen wir nur auf Weisung des Betriebs handeln (Art. 28 Abs. 3 lit. a, Art. 29 DSGVO) und müssen ihn bei der Beantwortung unterstützen (Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO).
4Aufruf der Webseite
rovado.de ist eine reine Informationsseite. Sie enthält keine Anmeldung, kein Formular, kein Kontaktformular und keine Kommentarfunktion.
Verbindungsdaten beim Seitenaufruf
Damit Ihr Browser die Seite anzeigen kann, muss er eine Verbindung zu unserem Auslieferungsdienst aufbauen. Dabei fallen technisch zwangsläufig Verbindungsdaten an.
- Welche Daten
- IP-Adresse Ihres Anschlusses, Datum und Uhrzeit des Zugriffs, die abgerufene Adresse, die Kennung Ihres Browsers und Betriebssystems (User-Agent), Angaben zur verschlüsselten Verbindung sowie die zuvor besuchte Seite, sofern Ihr Browser sie mitschickt.
- Wozu
- Auslieferung der Seite, Abwehr von Angriffen und Überlastung, Betriebssicherheit.
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – berechtigtes Interesse an einer sicheren und funktionsfähigen Bereitstellung unseres Internetangebots.
- Empfänger
- Cloudflare, Inc. als Auftragsverarbeiter (Einzelheiten in Abschnitt 11).
- Wie lange
- Wir selbst legen keine Zugriffsprotokolle an und speichern keine. Die dafür nötige Protokollierungsfunktion unseres Dienstleisters ist nicht eingeschaltet. Cloudflare verarbeitet die Verbindungsdaten kurzzeitig zur Abwehr von Angriffen und zur Netzsteuerung nach eigenen Fristen.
Keine Cookies, keine Auswertung
- Die Webseite setzt keine Cookies und speichert nichts in Ihrem Browser.
- Es sind keine Analyse-, Statistik- oder Werbedienste eingebunden – kein Google Analytics, kein Matomo, kein Pixel, kein Werbenetzwerk.
- Es werden keine Schriftarten, Karten, Videos oder Symbole von fremden Servern nachgeladen. Alles, was die Seite anzeigt, liegt bei uns.
- Eine Ausnahme, die wir der Vollständigkeit halber nennen: Unser Auslieferungsdienst Cloudflare aktiviert eine Standardfunktion zur Netzwerk-Fehlerberichterstattung („Network Error Logging“). Ihr Browser kann dabei technische Fehlermeldungen über die Verbindung an einen Server von Cloudflare senden. Inhalte werden dabei nicht übertragen, und es wird nichts auf Ihrem Gerät gespeichert. Einzelheiten zu Cloudflare stehen in Abschnitt 11.
- Es gibt keinen Newsletter und keine Registrierung auf der Webseite.
- Deshalb erscheint auch kein Cookie-Banner: Es gibt nichts, wofür eine Einwilligung einzuholen wäre.
Anleitung als PDF und „Link teilen“
Der Knopf ⬇️ Als PDF herunterladen auf der Anleitungsseite lädt eine Datei von
unserem eigenen Server – es entstehen dieselben Verbindungsdaten wie oben, sonst nichts. Der Knopf
🔗 Link teilen ruft nur die Teilen-Funktion Ihres eigenen Geräts auf oder kopiert
die Adresse in Ihre Zwischenablage. Wir erfahren davon nichts, und es wird kein Dienst
Dritter angesprochen.
5Kontaktaufnahme per E-Mail
Ihre E-Mail an info@rovado.de
- Welche Daten
- Ihre E-Mail-Adresse, Ihr Name, der Inhalt Ihrer Nachricht und alles, was Sie uns freiwillig mitteilen, sowie die technischen Kopfdaten der E-Mail.
- Wozu
- Beantwortung Ihrer Anfrage, Unterstützung bei der Nutzung von Rovado, Vergabe von Einladungscodes.
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, wenn Ihre Anfrage einen Vertrag mit uns betrifft oder auf dessen Abschluss zielt; sonst Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – berechtigtes Interesse an der Beantwortung von Anfragen.
- Empfänger
- Der Anbieter, bei dem das Postfach info@rovado.de geführt wird. Ehrlicher Hinweis: Diesen Anbieter tragen wir hier noch namentlich nach – der Punkt steht in der Aufgabenliste am Ende dieser Seite. Weitere Empfänger gibt es nicht.
- Wie lange
- Bis Ihre Anfrage abschließend erledigt ist und keine Rückfragen mehr zu erwarten sind. Handelt es sich um geschäftliche Korrespondenz, greifen die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (siehe Abschnitt 12).
6Registrierung, Konto und Einladungscode
Für diesen Bereich sind wir Verantwortlicher: Es geht um das Vertragsverhältnis zwischen Ihrem Betrieb und uns.
Registrierung und Nutzerkonto
- Welche Daten
- E-Mail-Adresse, Passwort (wird ausschließlich als nicht rückrechenbarer Prüfwert – „Hash“ – gespeichert, nie im Klartext), Ihr Name, Name des Betriebs, gewähltes Gewerk, der verwendete Einladungscode, Ihre Rolle im Betrieb („Chef“ oder „Mitarbeiter“), Zeitpunkt der Registrierung. Dazu am Betrieb: das Ende der Testphase, gegebenenfalls das Ende des bezahlten Zeitraums und – zur Auswertung, welcher Werbeweg funktioniert – der Einladungscode, mit dem der Betrieb gekommen ist. Außerdem Fassung und Zeitpunkt der Zustimmungen, die Sie bei der Registrierung erteilen (Unternehmer-Bestätigung, AGB, Datenschutzerklärung, Vertrag zur Auftragsverarbeitung).
- Wozu
- Anlegen und Führen des Kontos, Zuordnung zu Ihrem Betrieb, Trennung der Betriebe voneinander, Erstbefüllung Ihrer Stammdaten mit dem passenden Gewerke-Paket.
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO – Durchführung des Nutzungsvertrags. Für die Speicherung der Zustimmungen zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit Art. 28 Abs. 9 DSGVO (Nachweis, welche Vertragsfassung gilt).
- Pflicht zur Angabe
- Diese Angaben sind für die Nutzung erforderlich. Ohne sie kann kein Konto angelegt und der Dienst nicht bereitgestellt werden. Eine gesetzliche Pflicht zur Angabe besteht nicht.
- Empfänger
- Supabase (Datenbank und Anmeldedienst) und Cloudflare (Auslieferung der App) als Auftragsverarbeiter – siehe Abschnitt 11.
- Wie lange
- Bis zur Löschung des Kontos, siehe Abschnitt 12.
Einladungscodes
Rovado ist derzeit nur mit einem Einladungscode nutzbar. Zu jedem Code speichern wir den Code selbst, die Zahl der zulässigen und bereits erfolgten Nutzungen und eine kurze interne Notiz, wofür der Code vergeben wurde. Diese Notiz und gelegentlich auch der Code selbst können einen Namen enthalten (etwa, weil ein Code für eine bestimmte Person erstellt wurde).
- Wozu
- Begrenzung des Zugangs in der Testphase, Nachvollziehbarkeit der Vergabe.
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Anbahnung des Nutzungsvertrags) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – berechtigtes Interesse, den Zugang zu einem Dienst in früher Phase steuern zu können.
- Wie lange
- Bis der Code verbraucht ist und die zugehörigen Konten geklärt sind, längstens bis zum Ende der Einladungsphase.
Testphase, Abo und Abrechnung
Jeder Betrieb testet Rovado nach der Registrierung 30 Tage kostenlos. Dafür sind keine Zahlungsdaten anzugeben. Danach entscheidet der Betrieb selbst, ob er weitermacht – es verlängert sich nichts von allein, und aus der Testphase entsteht keine Zahlungspflicht. Wer nicht verlängert, kommt in den Lesemodus: Alles bleibt sichtbar, druckbar und exportierbar, nur Neues anlegen und Ändern ist gesperrt. Gelöscht wird dabei nichts; Löschen bleibt sogar ausdrücklich möglich, damit niemand an seinen eigenen Daten gehindert wird (Art. 17 DSGVO).
Um das zu steuern, speichern wir am Betrieb zwei Datumsangaben: das Ende der Testphase und – wenn bezahlt wurde – das Ende des bezahlten Zeitraums. Mehr braucht es dafür nicht.
Es findet derzeit keine Zahlungsabwicklung in Rovado statt; es sind keine Bank- oder Kreditkartendaten gespeichert und kein Zahlungsdienstleister eingebunden. Für die Abrechnung des Abonnements verarbeiten wir die üblichen Vertrags- und Rechnungsdaten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO); dafür gelten die steuerlichen Aufbewahrungsfristen. Sollte später ein Zahlungsdienstleister eingebunden werden, ergänzen wir Abschnitt 11 vorher und kündigen die Änderung an.
7Anmeldung, Sitzungen und Sicherheitsprotokolle
Anmeldung und aktive Sitzungen
- Welche Daten
- E-Mail-Adresse und Passwort bei der Anmeldung; danach ein Sitzungsmerkmal („Token“), das auf Ihrem Gerät gespeichert wird und Sie angemeldet hält, sowie Zeitpunkte von An- und Abmeldung.
- Wozu
- Sie anmelden, angemeldet halten, fremden Zugriff verhindern.
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Bereitstellung des Dienstes) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Sicherheit der Systeme).
- Empfänger
- Supabase als Auftragsverarbeiter.
Protokolle unseres Datenbank-Dienstleisters
Unser Dienstleister Supabase führt für den Betrieb der Plattform eigene technische Protokolle über Anfragen an die Datenbank und über An- und Abmeldevorgänge. Diese Protokolle enthalten nach unserer Kenntnis auch IP-Adressen und Zeitpunkte. Sie dienen der Fehlersuche und der Erkennung von Angriffen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Ehrlicher Hinweis: In dem von uns genutzten Tarif sind diese Protokolle nur wenige Tage einsehbar. Den genauen Umfang und die genaue Aufbewahrungsdauer haben wir bislang nicht abschließend geprüft; das steht auf der Aufgabenliste am Ende dieser Seite. Wir werten diese Protokolle nicht routinemäßig aus.
8Ihre Inhalte in der App – hier sind wir Auftragsverarbeiter
Für alles in diesem Abschnitt ist der Betrieb verantwortlich, der Rovado nutzt. Wir verarbeiten diese Daten ausschließlich auf seine Weisung. Wir beschreiben sie hier trotzdem vollständig – damit jeder nachlesen kann, was Rovado speichert.
Wessen Daten dabei verarbeitet werden
- Inhaber und Mitarbeiter des Betriebs
- Kunden und Auftraggeber des Betriebs, häufig Privatpersonen (Bauherren), sowie deren Ansprechpartner
- Personen, die einen Freigabe-Link öffnen und beantworten (Abschnitt 9)
- Personen, die einen Lieferschein oder einen Nachtrag auf dem Display unterschreiben
- Personen, die auf einem Baustellenfoto zufällig zu sehen sind
Welche Daten das sind
- Betriebs- und Briefkopfdaten: Firmenname, Inhaber, Anschrift, Telefon, E-Mail, Webseite, Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Bankverbindung des Betriebs, Logo und ein Bild der Unterschrift des Inhabers.
- Kundendaten: Name, Ansprechpartner, Anschrift, Telefon, E-Mail, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und freie Notizen.
- Baustellendaten: Bezeichnung und Anschrift des Objekts – bei Privatkunden häufig deren Wohnadresse.
- Fotos vom Ortstermin und von der Baustelle samt Bildunterschrift und Aufnahmezeit. Bei Kamerafotos werden Datum und Uhrzeit sichtbar ins Bild eingebrannt.
- Aufmaß: Maße von Flächen, Räumen und Bauteilen.
- Arbeitszeiten der Mitarbeiter: Datum, Stundenzahl, Tätigkeit, Zuordnung zu Person und Baustelle, dazu der Wochenplan (wer ist wann auf welcher Baustelle eingeplant) mit Notizen.
- Maschinenstunden und Materialverbrauch je Baustelle.
- Bautagebuch: Datum, Wetter, freie Bemerkungen zum Tagesverlauf.
- Kaufmännische Dokumente: Kostenvoranschläge, Nachträge, Lieferscheine, Rechnungen und Abschlagsrechnungen, Zahlungsstand, Fälligkeiten, Mahnstufen und Mahngebühren, Angaben für die elektronische Rechnung (X-Rechnung).
- Unterschriften: Bei Nachträgen und Lieferscheinen wird die auf dem Display gezeichnete Unterschrift als Bilddatei gespeichert, zusammen mit Name und Zeitpunkt der Person, die quittiert hat.
- Angaben zur Freigabe eines Kostenvoranschlags – dazu Abschnitt 9.
Rechtsgrundlage, Empfänger, Dauer
- Zweck
- Bereitstellung der Funktionen, die der Betrieb bei uns beauftragt hat: Begehung, Kalkulation, Freigabe, Ausführung, Dokumentation, Abrechnung.
- Rechtsgrundlage
- Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Inhalte bestimmt der Betrieb als Verantwortlicher – in aller Regel Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung des Bauvertrags), lit. c (steuerliche und handelsrechtliche Pflichten) und lit. f (Dokumentation und Beweissicherung); für Beschäftigtendaten Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung des Arbeitsverhältnisses) und, soweit einschlägig, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. § 26 BDSG ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (C-34/21) und des Bundesarbeitsgerichts (8 AZR 209/21) als eigenständige Rechtsgrundlage nicht mehr anwendbar – wer sich darauf stützt, verarbeitet Beschäftigtendaten ohne tragfähige Grundlage. Wir selbst verarbeiten diese Daten auf Grundlage des Auftragsverarbeitungsverhältnisses nach Art. 28, 29 DSGVO und der Weisungen des Betriebs.
- Empfänger
- Supabase und Cloudflare als unsere Unterauftragsverarbeiter (Abschnitt 11). Darüber hinaus niemand. Wer Dokumente an seine Kunden versendet oder die Steuerberater-Datei weitergibt, tut das selbst und außerhalb von Rovado.
- Wie lange
- So lange, wie der Betrieb es bestimmt. Es gibt in Rovado keine automatische Löschung – Einzelheiten in Abschnitt 12.
Was wir mit diesen Daten ausdrücklich nicht tun
Wir nutzen die Inhalte der Betriebe nicht für eigene Zwecke. Es findet keine Auswertung statt, keine Statistik über Betriebe hinweg, keine Weitergabe an Dritte, kein Verkauf und kein Training von KI-Modellen. Zugriff nehmen wir nur, soweit es zur Fehlersuche oder zur Erfüllung einer Anfrage des Betriebs erforderlich ist.
Ehrlich gesagt: Als Betreiber der Datenbank ist ein Zugriff auf die gespeicherten Daten technisch möglich. Das ist bei jedem Anbieter einer solchen Software so. Wir begrenzen ihn auf den beschriebenen Zweck; eine Zusage „wir sehen Ihre Daten nie“ wäre schlicht falsch.
Zwei praktische Hinweise für Betriebe
📞 Kunde anrufen und 🗺️ Route zur Baustelle. Der
Telefon-Knopf öffnet nur die Telefon-App Ihres Geräts. Der Routen-Knopf öffnet
Google Maps und übergibt dabei die Baustellenanschrift an Google. Das
geschieht ausschließlich, wenn Sie den Knopf antippen – nicht beim bloßen Öffnen der Seite. Für die
Verarbeitung durch Google gilt dann die Datenschutzerklärung von Google.
Zu Kamera-Zusatzdaten: Fotos werden vor dem Hochladen im Browser verkleinert; bei diesem Weg gehen die Zusatzinformationen der Kamera (unter anderem mögliche GPS-Angaben) verloren. Zwei Wege gibt es, bei denen ein Bild unverändert übertragen wird: wenn das Verkleinern ausnahmsweise scheitert – und, das ist der häufigere Fall, wenn Sie ein Foto aus der Galerie auswählen, das bereits klein genug ist (etwa ein Bild aus einem Messenger oder ein weitergeleitetes Foto). Dann bleiben vorhandene Kamera-Zusatzdaten, möglicherweise einschließlich GPS-Angaben, erhalten. Wir bauen das um, sodass jedes Bild neu gezeichnet und damit von Zusatzdaten befreit wird. Rovado selbst erhebt und speichert keine Standortdaten.
9Der Freigabe-Link: Was Bauherren wissen müssen
Dieser Abschnitt richtet sich an Menschen, die selbst gar keinen Rovado-Zugang haben: Bauherren, Auftraggeber, Hausverwaltungen – alle, die von einem Handwerksbetrieb einen Link zu einem Kostenvoranschlag bekommen.
Worum es geht
Ein Betrieb, der Rovado nutzt, kann Ihnen einen Link schicken, unter dem Sie seinen Kostenvoranschlag ansehen und mit einem Knopfdruck annehmen oder ablehnen können. Sie brauchen dafür kein Konto und kein Passwort – der Link selbst ist der Zugang. Er enthält ein langes, zufällig erzeugtes Merkmal, das praktisch nicht erraten werden kann.
Was gespeichert wird, wenn Sie antworten
- Welche Daten
- Der Name, den Sie eintippen (Pflichtfeld), Datum und Uhrzeit Ihrer Antwort, Ihre IP-Adresse und eine unveränderliche Kopie des Kostenvoranschlags in genau dem Stand, den Sie beantwortet haben.
- Wozu
- Damit später nachweisbar ist, wer wann welchem Angebotsstand zugestimmt hat. Das schützt beide Seiten: den Betrieb vor der Behauptung, es sei nie beauftragt worden – und Sie davor, dass hinterher ein anderer Leistungsumfang oder ein anderer Preis behauptet wird. Die IP-Adresse dient allein diesem Nachweis und der Erkennung von Missbrauch.
- Wer ist verantwortlich
- Der Handwerksbetrieb, der Ihnen den Link geschickt hat. Wir speichern die Angaben nur in seinem Auftrag.
- Rechtsgrundlage
- In aller Regel Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Anbahnung und Durchführung des Vertrags mit dem Betrieb) und für die IP-Adresse Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – berechtigtes Interesse des Betriebs an der Beweissicherung. Die endgültige Einordnung nimmt der Betrieb als Verantwortlicher vor.
- Woher die Daten stammen
- Den Namen geben Sie selbst ein. Die IP-Adresse übermittelt Ihr Gerät technisch beim Aufruf. Die übrigen Angaben (Ihre Anschrift, der Leistungsumfang) hat der Betrieb eingetragen, der Sie beauftragt hat – wir haben sie nicht bei Ihnen erhoben (Art. 14 DSGVO).
- Empfänger
- Supabase und Cloudflare als Auftragsverarbeiter (Abschnitt 11). Sonst niemand.
- Wie lange
- Der Link selbst funktioniert 90 Tage nach Ihrer Antwort nicht mehr. Die gespeicherten Angaben bleiben danach beim Betrieb hinterlegt, weil sie Teil seiner Auftragsdokumentation sind. Eine automatische Löschung gibt es nicht; sie erfolgt, wenn der Betrieb sie veranlasst. Löscht der Betrieb den Kostenvoranschlag oder die Baustelle, werden auch diese Angaben gelöscht. Setzt er einen bereits beantworteten Kostenvoranschlag zur Bearbeitung zurück, werden Name, Zeitpunkt und IP-Adresse dabei ebenfalls gelöscht.
Wenn Sie den Link nur ansehen
Solange Sie nichts anklicken, werden Name und IP-Adresse nicht gespeichert. Es fallen lediglich die üblichen Verbindungsdaten an, die für jeden Seitenaufruf nötig sind (siehe Abschnitt 4). Der Link zeigt ausschließlich den Kostenvoranschlag und die Kontaktdaten des Betriebs – keine internen Daten, keine Preislisten, keine anderen Kunden.
Ihre Rechte hier
Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch richten Sie bitte an den Handwerksbetrieb, der Ihnen den Link geschickt hat – er ist der Verantwortliche und steht in dem Dokument, das Sie angesehen haben. Sie können sich auch an uns wenden (info@rovado.de); wir leiten Ihre Anfrage dann unverzüglich an den Betrieb weiter und unterstützen ihn bei der Beantwortung. Ihr Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Abschnitt 16) bleibt davon unberührt.
10Was auf Ihrem Gerät gespeichert wird (Cookies & Co.)
Kurz vorweg: Rovado setzt keine Cookies. Die App speichert einiges im Speicher Ihres Browsers – hier steht genau was, wofür, und ob es Ihre Einwilligung braucht.
Maßgeblich ist § 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG). Danach braucht jede Speicherung auf Ihrem Gerät eine Einwilligung – außer sie ist unbedingt erforderlich, damit ein von Ihnen ausdrücklich gewünschter Dienst überhaupt funktioniert (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Genau darauf stützen wir uns; wir setzen nichts ein, was darüber hinausgeht.
1. Anmelde-Sitzung
- Wo und was
- Im lokalen Speicher des Browsers (localStorage), Eintrag beginnend mit
sb-…-auth-token. Enthält das Sitzungsmerkmal, das Sie angemeldet hält. - Wozu
- Ohne diesen Eintrag müssten Sie sich bei jedem Bildschirmwechsel neu anmelden.
- Einwilligung?
- Nein – unbedingt erforderlich, § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG.
- Dauer
- Bis zur Abmeldung oder bis zum Ablauf der Sitzung.
2. Gewählte Sprache
- Wo und was
- localStorage, Eintrag
rovado-sprache. Inhalt:de,troderen. - Wozu
- Damit die App beim nächsten Start wieder in der von Ihnen gewählten Sprache erscheint.
- Einwilligung?
- Nein – eine von Ihnen selbst getroffene Spracheinstellung gilt als erforderlich für den gewünschten Dienst (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG).
- Dauer
- Bis Sie die Browserdaten löschen.
3. Zuletzt geöffnete Baustelle
- Wo und was
- localStorage, Eintrag
rovado-zuletzt. Inhalt: Kennung und Bezeichnung der zuletzt geöffneten Baustelle. - Wozu
- Die Baustellenliste zeigt oben eine Karte „Zuletzt geöffnet“, damit Sie morgens auf der Baustelle nicht suchen müssen.
- Einwilligung?
- Nein. Der Eintrag entsteht ausschließlich im angemeldeten Bereich, dient allein der Bedienung der von Ihnen aufgerufenen Anwendung, verlässt Ihr Gerät nicht und wird nicht ausgewertet. Wir ordnen ihn deshalb als erforderlich im Sinne von § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG ein. Er wird gelöscht, sobald die Baustelle gelöscht wird oder Sie die Browserdaten löschen. Ehrlich dazu: Diese Einordnung ist vertretbar, aber angreifbar – es ist eine Bequemlichkeitsfunktion. Sie soll im Rahmen der anwaltlichen Prüfung bestätigt werden; der Punkt steht in der Aufgabenliste.
4. Offline-Warteschlange
- Wo und was
- In der Browser-Datenbank (IndexedDB) unter dem Namen
kellio-outbox– der Name stammt noch aus der Zeit vor der Umbenennung in Rovado und wurde bewusst beibehalten, damit auf keinem Gerät wartende Einträge verlorengehen. Inhalt: Einträge und vollständige Fotos, die wegen fehlenden Netzes noch nicht übertragen werden konnten. - Wozu
- Damit im Funkloch nichts verlorengeht. Sobald wieder Empfang besteht, überträgt die App die Einträge und entfernt sie aus der Warteschlange.
- Einwilligung?
- Nein – unbedingt erforderlich für die ausdrücklich gewünschte Offline-Funktion, § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG.
- Dauer
- Bis zur erfolgreichen Übertragung. Ehrlich gesagt: Schlägt eine Übertragung dauerhaft fehl, kann ein Eintrag samt Foto längere Zeit auf dem Gerät liegen bleiben – ein automatisches Verfallsdatum gibt es nicht. Sie können die Warteschlange jederzeit über die Browsereinstellungen („Websitedaten löschen“) entfernen; die betroffenen Einträge sind dann allerdings verloren.
5. Offline-Zwischenspeicher der App (Service Worker)
- Wo und was
- Im Cache-Speicher des Browsers. Gespeichert werden ausschließlich die Programmdateien der App (HTML, Programmcode, Symbole) – keine Kunden-, Baustellen- oder Fotodaten.
- Wozu
- Damit die App auch bei schlechter Verbindung schnell startet und als App auf dem Startbildschirm funktioniert (Progressive Web App).
- Einwilligung?
- Nein – unbedingt erforderlich, § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG.
Was es nicht gibt
- Keine HTTP-Cookies – weder auf der Webseite noch in der App.
- Keine Cookies oder Speicher von Dritten, kein Wiedererkennen über andere Seiten hinweg, kein „Fingerprinting“.
- Kein Cookie-Banner, weil nichts eingesetzt wird, was eine Einwilligung erfordert.
11Dienstleister und Übermittlung in Drittländer
Rovado kommt mit zwei Dienstleistern aus. Beide sind Auftragsverarbeiter; mit beiden bestehen Auftragsverarbeitungsverträge, die mit der Nutzung ihrer Dienste automatisch gelten.
Supabase – Datenbank, Anmeldung, Dateispeicher
- Anbieter
- Supabase Pte. Ltd., 65 Chulia Street #38-02/03, OCBC Centre, Singapore 049513, Singapur. Konzernverbundene Gesellschaften, insbesondere die Supabase, Inc. in den USA, erbringen Unterstützungsleistungen.
- Wofür
- Speicherung sämtlicher App-Daten, Verwaltung der Nutzerkonten und Anmeldung, Ablage der Fotos, Unterschriften und Logos.
- Ort der Verarbeitung
- Datenbank, Anmeldedienst und Dateispeicher liegen in der Region eu-central-1 – Frankfurt am Main, Deutschland (Rechenzentren von Amazon Web Services); dort liegt auch die tägliche Sicherung der Datenbank (siehe Abschnitt 14). Ehrlich dazu: Supabase weist selbst darauf hin, dass Protokolldaten, Unterstützungsleistungen und eingesetzte Unterauftragnehmer davon abweichen können. Nach unserer Prüfung werden insbesondere technische Protokolldaten (u. a. IP-Adressen) sehr wahrscheinlich außerhalb der EU, in den USA, verarbeitet, und der technische Support erfolgt aus den USA. Die Aussage „ausschließlich EU“ wäre daher unzutreffend.
- Grundlage der Übermittlung
- Singapur ist ein Drittland ohne Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission. Für die USA besteht ein Angemessenheitsbeschluss nur zugunsten von Unternehmen, die nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert sind; die Supabase, Inc. ist dort nicht eingetragen (Stand 29.08.2026, Teilnehmerliste des US-Handelsministeriums abgefragt). Die Übermittlung stützt sich deshalb in beiden Fällen allein auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914, Module 2 und 3), die Bestandteil des Auftragsverarbeitungsvertrags von Supabase sind (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO).
- Weitere Informationen
- Auftragsverarbeitungsvertrag · Liste der Unterauftragnehmer · Datenschutzerklärung
Cloudflare – Auslieferung von Webseite und App
- Anbieter
- Cloudflare, Inc., 101 Townsend Street, San Francisco, CA 94107, USA. Vertragspartner für unseren Tarif ist ausschließlich die US-Gesellschaft.
- Wofür
- Auslieferung der Programmdateien von rovado.de und app.rovado.de über ein weltweites Netz („Cloudflare Pages“), Abwehr von Überlastungs- und Angriffsversuchen, Verwaltung der Domain rovado.app.
- Ort der Verarbeitung
- Die Auslieferung erfolgt in der Regel über einen Netzknoten in der Nähe des Abrufenden, für Besucher aus Deutschland also üblicherweise innerhalb der EU. Eine Verarbeitung von Verbindungs- und Metadaten in den USA ist jedoch nicht ausgeschlossen. Cloudflare speichert keine Inhalte unserer Nutzer. Zugriffsprotokolle werden standardmäßig nicht aufbewahrt; wir haben die dafür nötige Funktion nicht eingeschaltet. Cloudflare aktiviert allerdings auf jeder Antwort eine Standardfunktion zur Netzwerk-Fehlerberichterstattung („Network Error Logging“), mit der Ihr Browser technische Verbindungsfehler an Cloudflare melden kann – ohne Inhalte und ohne Speicherung auf Ihrem Gerät.
- Grundlage der Übermittlung
- Cloudflare ist nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert (Teilnehmer-Nr. 5666) – insoweit besteht ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission (Art. 45 DSGVO). Zusätzlich gelten die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO), sodass die Übermittlung auch dann abgesichert bleibt, wenn das Data Privacy Framework wegfallen sollte. Cloudflare ist außerdem nach dem EU Cloud Code of Conduct (genehmigter Verhaltenskodex nach Art. 40 DSGVO) auf Stufe 2 verifiziert.
- Weitere Informationen
- Auftragsverarbeitungsvertrag · Unterauftragnehmer · Eintrag im Data Privacy Framework · Datenschutzerklärung
Was Sie über die Drittlandübermittlung wissen sollten
Trotz Standardvertragsklauseln und Angemessenheitsbeschluss lässt sich nicht vollständig ausschließen, dass Behörden im Drittland unter bestimmten Voraussetzungen Zugriff auf Daten verlangen und dass das dortige Rechtsschutzniveau nicht dem europäischen entspricht. Wir benennen dieses Restrisiko lieber offen, als es zu verschweigen. Eine Kopie der vereinbarten Garantien stellen wir Ihnen auf Anfrage an info@rovado.de zur Verfügung.
Weitere Empfänger gibt es nicht. Rovado versendet keine E-Mails an Ihre Kunden, bindet keinen Zahlungsdienstleister, keinen Newsletter-Dienst, keinen Analysedienst und keinen Fehlermeldedienst ein. Auch kein Kartendienst ist in die Seite eingebunden – der Knopf „Route zur Baustelle“ ist ein gewöhnlicher Link, der Google Maps erst öffnet, wenn Sie ihn antippen (siehe Abschnitt 8). Eine Weitergabe an Behörden erfolgt nur, wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.
12Speicherdauer und Löschung
Der ehrlichste Satz zuerst: Rovado löscht derzeit nichts von allein. Es gibt keine automatischen Löschfristen. Alles bleibt gespeichert, bis es jemand löscht.
Was Sie selbst löschen können
Als Betrieb können Sie in der App jederzeit löschen: einzelne Fotos (samt Bilddatei), Stunden, Maschinenstunden, Materialverbrauch, Nachträge (samt Unterschrift), Angebotspositionen, Wochenplan-Einträge, sämtliche Stammdaten sowie Logo und Unterschrift im Briefkopf. Rechnungen können Sie löschen, solange sie den Status „Entwurf“ haben; eine bereits gestellte Rechnung müssen Sie dafür zuerst wieder auf Entwurf zurücksetzen, und ein Abschlag, der in einer Schlussrechnung schon abgezogen wurde, lässt sich nicht mehr zurücksetzen. Lieferscheine können Sie löschen; ist ein Lieferschein bereits quittiert, kann das nur der Chef. Löschen Sie eine Baustelle, werden alle daran hängenden Daten mitgelöscht – Begehung, Fotos, Angebot, Stunden, Bautagebuch, Rechnungen, Lieferscheine, Wochenplan-Einträge – und die zugehörigen Bilddateien werden aus dem Speicher entfernt. Einen Kunden können Sie nur löschen, solange keine Baustelle mehr an ihm hängt; das schützt Ihre Rechnungshistorie.
Was heute nur wir für Sie erledigen können
Eine Funktion „Konto löschen“ oder „Betrieb mit allen Daten löschen“ gibt es in der App noch nicht, ebenso wenig einen vollständigen Datenexport (der vorhandene Steuerberater-Export umfasst nur Rechnungen). Bis beides gebaut ist gilt:
- Schreiben Sie an info@rovado.de. Wir löschen Ihren Betrieb samt allen Daten und Dateien innerhalb von 30 Tagen nach Zugang Ihrer Aufforderung und bestätigen die Löschung in Textform. Ehrlich dazu: Diese Löschung erfolgt derzeit von Hand – Datenbank und Dateispeicher sind technisch nicht miteinander verbunden. Wir bestätigen die Löschung deshalb erst, nachdem wir beides geprüft haben, und nicht vorher. Eine eingebaute Funktion „Konto löschen“, die die Bilddateien mitnimmt, steht auf der Aufgabenliste.
- Auf Wunsch stellen wir Ihnen vorher eine vollständige Kopie Ihrer Daten zur Verfügung; wir benötigen dafür bis zu 20 Werktage. Welche Daten das umfasst und welche nicht, steht in der Anlage „Welche Daten sich exportieren lassen“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Endet die Nutzung, ohne dass Sie eine Löschung verlangen, gilt der Ablauf aus Ziffer 13.6 der AGB und § 11 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung: zuerst 30 Kalendertage Übergangszeit, in der alles unverändert weiterläuft, danach mindestens weitere 30 Kalendertage zum Abrufen und Exportieren – und erst dann die Löschung innerhalb von 30 Tagen. In allen drei Dokumenten stehen dieselben Fristen.
Regelmäßige Fristen im Überblick
- Konto- und Vertragsdaten: bis zur Beendigung der Nutzung, danach Löschung; soweit wir Unterlagen aufbewahren müssen, bis zum Ablauf der gesetzlichen Fristen.
- E-Mail-Korrespondenz: bis zur abschließenden Erledigung; geschäftliche Korrespondenz nach den gesetzlichen Fristen.
- Inhaltsdaten der Betriebe: bis der jeweilige Betrieb löscht oder uns die Löschung aufgibt.
- Freigabe-Angaben (Name, Zeitpunkt, IP): der Link erlischt 90 Tage nach der Antwort; die Angaben selbst bleiben Teil der Auftragsdokumentation des Betriebs, bis dieser sie löscht.
- Daten auf Ihrem Gerät: siehe Abschnitt 10.
13Was wir nicht tun
Diese Punkte haben wir im Quelltext und in den eingesetzten Bibliotheken überprüft – sie sind keine Absichtserklärung, sondern der tatsächliche Stand vom 30.08.2026:
- Keine automatisierte Entscheidungsfindung und kein Profiling im Sinne von Art. 22 DSGVO. Rovado trifft keine Entscheidungen über Personen, bewertet niemanden und erstellt keine Persönlichkeits- oder Bonitätsprofile. Alle Berechnungen (Summen, Umsatzsteuer, Abschläge, Mahnstufen) folgen ausschließlich den Werten und Schaltern, die der Betrieb selbst einträgt.
- Keine Werbung – weder eigene noch fremde. Kein Werbenetzwerk, kein Werbe-Pixel, keine Retargeting-Dienste.
- Kein Verkauf und keine Weitergabe von Daten zu Werbe- oder Marketingzwecken – an niemanden, gegen kein Entgelt.
- Keine Analyse- oder Statistikdienste. Die App bindet insgesamt vier Programmbibliotheken ein (Supabase-Client, React, React-DOM, React-Router) und Rovado selbst keinen Auswertungs- oder Fehlermeldedienst. Unser Auslieferungsdienst Cloudflare setzt auf technischer Ebene eine eigene Netzfehler-Meldung ein (NEL); Einzelheiten in Abschnitt 11.
- Kein Training von KI-Modellen mit Ihren Daten oder den Daten Ihrer Kunden.
- Keine Standortdaten. Die App fragt den Standort Ihres Geräts nicht ab. Auf Kamerafotos wird nur Datum und Uhrzeit eingebrannt, kein Ort.
- Kein Zugriff auf Adressbuch, Kalender, Mikrofon oder Dateien Ihres Geräts – außer auf Kamera und Fotoauswahl, und auch das nur, wenn Sie den entsprechenden Knopf antippen.
- Kein E-Mail-Versand aus der App, kein Newsletter, keine Werbemails.
- Keine Bank- oder Zahlungsdaten Ihrer Kunden. Rovado wickelt keine Zahlungen ab. Die einzige gespeicherte Bankverbindung ist die des Betriebs selbst, damit sie auf der Rechnung erscheint.
14Sicherheit Ihrer Daten – der ehrliche Stand
Wir beschreiben hier nur Maßnahmen, die tatsächlich umgesetzt sind. Was fehlt, benennen wir ebenfalls – eine falsche Sicherheitszusage wäre schlimmer als eine offene Lücke.
Was vorhanden ist
- Strikte Trennung der Betriebe in der Datenbank selbst. Jede Tabelle ist mit Zugriffsregeln der Datenbank („Row Level Security“) geschützt; die Zugehörigkeit zum Betrieb setzt die Datenbank, nicht die App. Ein manipulierter Browser kann sich damit keinen fremden Betrieb zuschreiben.
- Zwei Rollen mit echter Trennung. Mitarbeiter sehen nur die ihnen zugewiesenen Baustellen und keine Preise; die Preisfelder liegen in einem Bereich, den nur der Chef lesen kann. Auch die Kundenliste ist für Mitarbeiter auf die Kunden beschränkt, zu denen sie eine zugewiesene Baustelle haben – Name und Telefonnummer für den Knopf „Kunde anrufen“, sonst nichts.
- Verschlüsselte Übertragung aller Verbindungen (HTTPS/TLS); Aufrufe über unverschlüsseltes http werden automatisch umgeleitet.
- Verschlüsselung der gespeicherten Daten auf den Datenträgern des Rechenzentrums (AES-256, Angabe unseres Dienstleisters Supabase).
- Passwörter werden ausschließlich als nicht rückrechenbarer Prüfwert (bcrypt-Hash) gespeichert; auch wir können sie nicht einsehen.
- Fotos, Unterschriften und Logos liegen in nicht öffentlichen Speicherbereichen und sind nur über Verweise abrufbar, die nach einer Stunde ungültig werden. Diese Beschränkung wirkt auch unmittelbar auf der Schnittstelle, nicht nur in der Oberfläche. Zulässig sind nur JPEG- und PNG-Dateien bis 10 MB.
- Quittierte Lieferscheine sind technisch gegen nachträgliche Änderung gesperrt.
- Nur eine Person – der Verantwortliche selbst – hat Zugang zu den Verwaltungskonten. Es gibt keine Angestellten. Technischen Zugriff haben darüber hinaus nur die in Abschnitt 11 genannten Auftragsverarbeiter Supabase und Cloudflare.
- Serverstandort Frankfurt am Main für Datenbank, Konten und Dateien.
- Tägliche Sicherung der Datenbank. Seit dem 29.08.2026 nutzen wir bei unserem Datenbankanbieter einen kostenpflichtigen Tarif. Darin enthalten ist eine automatische tägliche Sicherung mit sieben Tagen Aufbewahrung; eine Wiederherstellung ist möglich, und Wiederherstellungspunkte sind vorhanden. Das Projekt wird außerdem nicht mehr automatisch pausiert.
Was fehlt – offen benannt
- Die Sicherung umfasst nur die Datenbank, nicht die Dateien. Fotos, Unterschriften und Logos liegen im Dateispeicher. Unser Anbieter schreibt dazu ausdrücklich, dass Dateien aus dem Speicherdienst nicht Teil der Datenbanksicherung sind („Storage objects are not included“) – gesichert werden nur die Verweise darauf. Für die Bilddateien gibt es damit derzeit keine Sicherung; eine eigene regelmäßige Sicherung dafür richten wir ein. Bis dahin gilt für Fotos: Wichtige Bilder bitte zusätzlich außerhalb von Rovado aufbewahren.
- Keine Zusage der Wiederherstellung. Dass eine Sicherung existiert, heißt nicht, dass wir die Wiederherstellung einzelner gelöschter Datensätze schulden. Löschen Sie etwas in der App, ist es für Sie weg.
- Keine Zwei-Faktor-Anmeldung für Nutzerkonten der App.
- Kein Änderungsprotokoll: Es ist nachvollziehbar, wer einen Eintrag angelegt hat, aber nicht, wer ihn später geändert oder gelöscht hat.
- Keine Verfügbarkeitszusage. Weder wir noch unsere Dienstleister geben in den genutzten Tarifen eine vertragliche Verfügbarkeitsgarantie.
- Keine Zertifizierung von Rovado selbst und kein Penetrationstest. Zertifizierungen wie ISO 27001 oder SOC 2 betreffen unsere Dienstleister, nicht uns.
15Ihre Rechte
Ihnen stehen nach der DSGVO die folgenden Rechte zu:
- Auskunft (Art. 15): Sie können erfahren, ob und welche Daten über Sie verarbeitet werden, und eine Kopie verlangen.
- Berichtigung (Art. 16): Unrichtige Daten müssen berichtigt, unvollständige vervollständigt werden.
- Löschung (Art. 17): Sie können die Löschung verlangen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und kein sonstiger Ausschlussgrund entgegensteht.
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18): In bestimmten Fällen dürfen Daten nur noch gespeichert, aber nicht weiter genutzt werden.
- Datenübertragbarkeit (Art. 20): Sie können Daten, die Sie bereitgestellt haben, in einem gängigen Format erhalten.
- Widerspruch (Art. 21): siehe den eigenen Kasten unter dieser Liste.
- Widerruf einer Einwilligung (Art. 7 Abs. 3): Derzeit stützen wir keine Verarbeitung auf eine Einwilligung. Sollte das künftig der Fall sein, können Sie sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Beruht eine Verarbeitung auf einem berechtigten Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), haben Sie das Recht, dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit zu widersprechen. Wir verarbeiten die Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die Ihre Interessen überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Bei Rovado betrifft das vor allem die Speicherung der IP-Adresse beim Freigabe-Link (Abschnitt 9) und die Verbindungsdaten beim Seitenaufruf (Abschnitt 4). Für Inhalte in der App richten Sie den Widerspruch bitte an den Betrieb, der Ihre Daten erfasst hat – er ist der Verantwortliche.
Ein Werbewiderspruch ist gegenstandslos: Es findet keine Direktwerbung statt.
An wen Sie sich wenden
- Webseite, Ihr Konto, Support-Kommunikation: an uns – info@rovado.de.
- Inhalte in der App (Kunden-, Bauherren-, Mitarbeiterdaten, Fotos, Arbeitszeiten, Freigabe-Angaben): an den Handwerksbetrieb, der Ihre Daten erfasst hat. Er ist Verantwortlicher; wir dürfen Ihre Anfrage nicht selbst beantworten, leiten sie aber unverzüglich weiter und unterstützen ihn.
Zur Bearbeitung müssen wir Sie zweifelsfrei identifizieren können; wir können daher Rückfragen stellen. Die Bearbeitung ist für Sie kostenlos und erfolgt in der Regel innerhalb eines Monats.
16Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
Unabhängig von allem anderen haben Sie nach Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren – insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes.
Für uns zuständig ist, da der Verantwortliche seinen Sitz in Braunfels (Hessen) hat:
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Postanschrift: Postfach 3163, 65021 Wiesbaden
Telefon: +49 611 1408-0
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de
Internet: datenschutz.hessen.de
Wir freuen uns, wenn Sie sich zuerst an uns wenden – meist lässt sich ein Anliegen schnell klären. Ihr Beschwerderecht bleibt davon selbstverständlich unberührt.
17Stand und Änderungen
Fassung 1.0, Stand 30.08.2026. Dieselbe Fassungsnummer und dasselbe Datum tragen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vertrag zur Auftragsverarbeitung; die drei Dokumente werden immer gemeinsam fortgeschrieben.
Rovado wird laufend weiterentwickelt. Kommen neue Funktionen hinzu oder ändert sich etwas an den eingesetzten Dienstleistern, passen wir diese Datenschutzerklärung an. Es gilt jeweils die hier veröffentlichte Fassung; das Datum oben zeigt Ihnen, ob sich seit Ihrem letzten Besuch etwas geändert hat. Bei wesentlichen Änderungen informieren wir registrierte Betriebe mit einem Hinweis in der App, zusätzlich per E-Mail, soweit ein Mailversand eingerichtet ist.
Diese Datenschutzerklärung finden Sie jederzeit unter rovado.de/datenschutz und über die Fußzeile der Webseite. Sie lässt sich mit dem Knopf oben oder mit der Druckfunktion Ihres Browsers als PDF speichern.
✓Was Benjamin noch tun muss
Diese Liste steht wortgleich in allen drei Dokumenten – in den AGB, in der Datenschutzerklärung und im Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Sie ist kein Vertragsbestandteil, sondern die offen gelegte Arbeitsliste des Anbieters. Sie steht hier, statt versteckt zu werden: Wer Rovado seine Kundendaten anvertraut, soll sehen können, was schon steht und was noch fehlt. Alles, was in den drei Dokumenten gelb oder rot markiert ist, taucht hier wieder auf.
A · Vor dem Start am Mittwoch, 02.09.2026, 12 Uhr
- Datenschutzhinweis auf der Freigabe-Seite ergänzen. Ein Satz unter dem Namensfeld, dass Name, Zeitpunkt und IP-Adresse zu Nachweiszwecken gespeichert werden, plus Link auf rovado.de/datenschutz. Das ist der einzige Punkt in dieser Liste, der heute ein echter Verstoß ist (Art. 13 DSGVO) – deshalb steht er ganz oben.
- Die drei Dokumente veröffentlichen und richtig verlinken. Auf rovado.de den Block „Rechtliches“ auf das Impressum eindampfen, die dortige alte Kurz-Datenschutzerklärung durch einen Verweis auf rovado.de/datenschutz ersetzen (sie ist in zwei Punkten sachlich falsch) und die Fußzeile auf Impressum · AGB · Datenschutz · AV-Vertrag umstellen. Dieselbe Fußzeile auch in die App einbauen – das Impressum muss aus der App heraus erreichbar sein.
- Werbeaussagen auf rovado.de durchgehen. Die Zeile „Ihre Daten gehören Ihnen – gehostet in Frankfurt (EU)“ auf „Datenbank in Frankfurt (EU)“ ändern; sie erweckt sonst den Eindruck einer reinen EU-Verarbeitung. Streichen: „rechtssicher“, „steuerlich korrekt“, „Finanzamt-sicher“ und alles, was Rechts- oder Steuersicherheit verspricht. Erlaubt und ehrlich ist: „rechnet mit den Werten, die du einträgst“.
- Den Anbieter des E-Mail-Postfachs info@rovado.de eintragen. In Abschnitt 5 der Datenschutzerklärung steht an dieser Stelle bisher eine Lücke. Art. 13 DSGVO verlangt die Nennung der Empfänger – der Mailanbieter ist einer. Ein Satz, fünf Minuten.
- Die Häkchen bei der Registrierung scharf schalten – gesondert und keines vorangekreuzt: Unternehmer-Bestätigung, AGB, Datenschutzerklärung, Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Zu jeder Zustimmung Fassung und Zeitpunkt speichern; ohne diesen Nachweis lässt sich nicht belegen, welche Fassung gilt (Art. 28 Abs. 9 DSGVO).
- Den bereits registrierten Testbetrieben die drei Dokumente aktiv zuschicken und die Bestätigung in Textform einholen – eine Antwortmail „einverstanden“ genügt. Die Häkchen wirken nur für künftige Registrierungen; für die bestehenden Betriebe bliebe die Lücke sonst offen.
- Zwei-Faktor-Anmeldung für die eigenen Verwaltungszugänge einschalten (Datenbank, Auslieferung, Mailkonto, Domainverwaltung) und alle Passwörter in einen Passwortmanager legen. Kostet nichts, dauert eine halbe Stunde.
- Schriftliche Selbstverpflichtung auf die Vertraulichkeit unterschreiben und ablegen (§ 5 Abs. 1 des AV-Vertrags). Eine halbe Seite, fünf Minuten – und ein Kunde, der danach fragt, bekommt etwas zu sehen.
- Die erste Überprüfung der technischen Maßnahmen durchführen und protokollieren (§ 6 Abs. 4 des AV-Vertrags). Eine Stunde und ein Blatt Papier – sonst steht dort eine Zusage ohne Nachweis.
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten anlegen – nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO für die Verarbeitung im Auftrag und nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO für die eigenen Verarbeitungen (Webseite, Einladungscodes, Support). Die Ausnahme für kleine Unternehmen greift hier nicht. Anlage 1 des AV-Vertrags liefert den halben Inhalt.
- Die vorbereitete Härtung der Zugriffsregeln für den Wochenplan einspielen – sie liegt fertig da und ist in Minuten erledigt.
- Vier Angaben im Verwaltungsfenster belegen und je einen Bildschirmabzug ablegen: die Region eu-central-1, die Annahme des Datenschutzvertrags mit Supabase, die Annahme des Datenschutzvertrags mit Cloudflare und die Sicherheitseinstellungen im Datenbankprojekt. Rund 45 Minuten – jede dieser Angaben ist im AV-Vertrag eine Zusage.
B · In den ersten 30 Tagen – bevor das erste Geld fließt
- Alles anwaltlich prüfen lassen – die AGB, die Datenschutzerklärung, den AV-Vertrag und den Registrierungsablauf als ein Paket. Besonders: Haftung (AGB Abschnitt 11, AV-Vertrag § 15) einschließlich der Frage, ob eine AGB-Haftungsgrenze den Regress nach Art. 82 DSGVO überhaupt erfassen kann; Gerichtsstand (AGB 16.2); Drittländer (AV-Vertrag § 13 und Anlage 3); und die Einordnung des Merkers „zuletzt geöffnete Baustelle“ als einwilligungsfrei nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG.
- Umsatzsteuer, Gewerbe und Rechtsform klären – mit Steuerberater und Krankenkasse, bevor die erste Abo-Rechnung gestellt wird. Die AGB sagen zu, dass 24,90 € bzw. 238,80 € Endpreise sind; fällt Umsatzsteuer an, geht sie zulasten des Anbieters.
- Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflicht für IT-Dienstleister prüfen, mit Datenschutz- und Cyber-Baustein, und darauf achten, dass der Betrieb einer eigenen Plattform ausdrücklich mitversichert ist. Solange keine Versicherung besteht, darf in keinem Dokument und auf keiner Webseite eine erwähnt werden – eine erfundene Angabe wäre ein eigener Haftungsgrund.
- Eigene Sicherung für die Bilddateien einrichten. Die tägliche Sicherung des Datenbank-Anbieters umfasst nur die Datenbank; Fotos, Unterschriften und Logos sind ausdrücklich ausgenommen. Für sie braucht es eine eigene regelmäßige Sicherung auf einen verschlüsselten Datenträger.
- Vollständigen Datenexport bauen (Kunden, Baustellen, Fotos, Aufmaß, Angebote, Rechnungen, Bautagebuch, Lieferscheine, Wochenplan). Daran hängen gleich vier Zusagen: die Sicherungsobliegenheit des Nutzers, die Haftungsbegrenzung bei Datenverlust, der Export nach Vertragsende und die Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO.
- Löschen zu Ende bauen: eine Funktion „Konto löschen“, die die Bilddateien mitnimmt, dazu eine schriftliche Löschanleitung für Datenbank und Dateispeicher. Außerdem drei bekannte Fehler beheben: Bei mehr als 1.000 Fotos an einer Baustelle bleiben Dateien liegen, ein Fehlschlag beim Entfernen wird nicht geprüft, und beim Löschen eines Lieferscheins bleibt die Unterschrift im Speicher.
- „Passwort vergessen“ und die Mitarbeiterverwaltung einbauen. Beides braucht einen Mailversand – der wäre dann ein neuer Unterauftragsverarbeiter und vorher in Anlage 3 des AV-Vertrags und in Abschnitt 11 der Datenschutzerklärung nachzutragen sowie anzukündigen. Bis dahin legt der Anbieter fremde Konten von Hand an und setzt Startpasswörter; das ist in den Dokumenten offen benannt.
- Sicherheits-Kopfzeilen ergänzen (HSTS, Content-Security-Policy, Klickjacking-Schutz) und die Mindestpasswortlänge von sechs auf zehn bis zwölf Zeichen anheben. Zusammen etwa eine Stunde, keine Kosten.
- Vertretung und Notfall regeln: eine benannte Vertrauensperson, die im Notfall an die Zugangsdaten kommt, plus ein Merkzettel für die Meldung einer Datenpanne mit den sechs Pflichtangaben aus § 10 Abs. 3 des AV-Vertrags als ausfüllbares Formular. Ohne Vorlage ist eine Meldung binnen 24 Stunden nicht zu leisten.
- Eine Übersicht aller zugesagten Fristen führen – eine Tabelle mit zehn Zeilen: Meldung einer Datenpanne, manuelle Datenkopie, Selbstauskunft, jährliche Prüfung der Maßnahmen, Aufbewahrung der Weisungen, Ankündigung von Wartung und Änderungen, Löschbestätigung, Übergangs- und Abrufzeitraum.
- Einmal praktisch prüfen, ob Fotos noch Standortangaben enthalten. Der Verkleinerungsweg entfernt sie; ein Galerie-Foto, das schon klein genug ist, wird dagegen unverändert übertragen. Besser: das Bild immer neu zeichnen, dann sind die Zusatzdaten sicher weg.
- Hinweise in die Freitextfelder schreiben – mindestens bei „Notiz“ im Wochenplan und „Tätigkeit“ bei den Stunden: keine Angaben zu Krankheit oder Gesundheit.
- Eine Seite rovado.de/unterauftragsverarbeiter mit Stand-Datum anlegen und ein Fassungsarchiv der drei Dokumente einrichten (alte Fassungen bleiben unter fester Adresse abrufbar). Beides ist in den Dokumenten zugesagt.
- Die Änderungsbenachrichtigungen von Supabase und Cloudflare abonnieren – ohne sie trägt die Ankündigungsfrist für neue Unterauftragsverarbeiter nicht. Dazu ein Kalendereintrag auf den 23.09.2026: An dem Tag endet die laufende Zertifizierungsperiode von Cloudflare im EU-US Data Privacy Framework.
C · Grundsätzliches, mit Fachleuten zu klären
- Rechtsform. Als Einzelunternehmer haftet Benjamin Adami persönlich und unbeschränkt – auch für Fehler seiner Dienstleister und gegenüber Betroffenen gesamtschuldnerisch nach Art. 82 DSGVO. Eine UG oder GmbH begrenzt das, aber nur nach vorn: Heute geschlossene Verträge bleiben persönliche Verbindlichkeiten. Der günstigste Zeitpunkt für einen Wechsel ist vor dem ersten zahlenden Kunden.
- Krankengeld und Gewerbe. Ob und wie das Gewerbe angemeldet wird und ob eine Abwicklung über das Gewerbe der Ehefrau erfolgt, ist ungeklärt und wirkt sich auf Umsatzsteuer und Rechtsform aus. Gehört zu Steuerberater und Krankenkasse – bevor Geld fließt.
- Fassungen pflegen. Jede neue Fassung bekommt Nummer und Datum, die alte bleibt abrufbar, und die drei Dokumente werden immer gemeinsam fortgeschrieben. Änderungen nie stillschweigend austauschen – Ziffer 14.3 der AGB verlangt eine echte Zustimmung.