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Datenschutzerklärung

Für die Webseite rovado.de und für die App app.rovado.de (auch erreichbar unter rovado.app). In klaren Worten: welche Daten wo landen, warum, wie lange – und was Sie davon haben.

Fassung 1.0 · Stand 30.08.2026
Diese drei Dokumente gehören zusammen und tragen dieselbe Fassungsnummer und dasselbe Datum: AGB · Datenschutzerklärung · Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
AGB AV-Vertrag Impressum

⚠️ Entwurfsstand – bitte lesen

Dies ist ein sorgfältig erarbeiteter Entwurf, Fassung 1.0 vom 30.08.2026, kein von einem Rechtsanwalt geprüftes Dokument. Er beschreibt den tatsächlichen technischen Stand von Rovado und ist bewusst ehrlich formuliert – auch dort, wo etwas noch fehlt.

Die anwaltliche Prüfung (IT-/Datenschutzrecht) erfolgt vor dem ersten zahlenden Kunden und gemeinsam für alle drei Dokumente – diese Datenschutzerklärung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

Wir veröffentlichen sie trotzdem jetzt: Die Informationspflicht aus Art. 13 DSGVO läuft ab dem ersten Betrieb, der Rovado nutzt – nicht erst ab dem ersten Euro. Was noch offen ist, steht am Ende dieser Seite in der gemeinsamen Aufgabenliste, die in allen drei Dokumenten wortgleich abgedruckt ist.

Inhalt Grundlagen
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wer ist verantwortlich? Kontakt und Datenschutzbeauftragter
  3. Zwei Bereiche, zwei Rollen – und warum das für Sie wichtig ist
Teil A · Besuch der Webseite rovado.de
  1. Aufruf der Webseite
  2. Kontaktaufnahme per E-Mail
Teil B · Nutzung der App app.rovado.de
  1. Registrierung, Konto und Einladungscode
  2. Anmeldung, Sitzungen und Sicherheitsprotokolle
  3. Ihre Inhalte in der App – hier sind wir Auftragsverarbeiter
  4. Der Freigabe-Link: Was Bauherren wissen müssen
  5. Was auf Ihrem Gerät gespeichert wird (Cookies & Co.)
Teil C · Für beide Bereiche
  1. Dienstleister und Übermittlung in Drittländer
  2. Speicherdauer und Löschung
  3. Was wir nicht tun
  4. Sicherheit Ihrer Daten – der ehrliche Stand
  5. Ihre Rechte
  6. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
  7. Stand und Änderungen

Was Benjamin noch tun muss – die gemeinsame Aufgabenliste aller drei Dokumente

1Das Wichtigste in Kürze

Rovado sammelt keine Daten für Werbung, verkauft nichts weiter und wertet nichts aus. Die Webseite rovado.de setzt keine Cookies, bindet keine fremden Schriftarten ein und nutzt weder Analyse- noch Werbedienste. In der App werden ausschließlich die Daten verarbeitet, die für den Betrieb des Dienstes nötig sind – gespeichert in einer Datenbank im Rechenzentrum Frankfurt am Main. Ganz ohne Bezüge außerhalb Europas geht es allerdings nicht: Unser Datenbank-Anbieter hat seinen Sitz in Singapur und leistet den Support aus den USA. Wir sagen das lieber offen, als „ausschließlich EU“ zu behaupten – Einzelheiten in Abschnitt 11.

Der wichtigste Unterschied, den Sie kennen sollten: Für die Daten, die ein Handwerksbetrieb in Rovado einträgt – seine Kunden, Bauherren, Mitarbeiter –, ist der Betrieb verantwortlich, nicht wir. Wir speichern und verarbeiten diese Daten nur in dessen Auftrag. Warum das so ist und was daraus für Sie folgt, steht in Abschnitt 3.

Und der zweite Punkt, den viele überrascht: Wer als Bauherr einen Freigabe-Link bekommt und dort einen Kostenvoranschlag annimmt oder ablehnt, hinterlässt seinen Namen und seine IP-Adresse. Das erklären wir in Abschnitt 9 ausführlich.

2Wer ist verantwortlich? Kontakt und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Webseite rovado.de und für den Betrieb der App ist:

Benjamin Adami
Waldstraße 40
35619 Braunfels
Deutschland
E-Mail: info@rovado.de

Benjamin Adami betreibt Rovado als Einzelunternehmer. Es gibt keine Gesellschaft, keine Handelsregisternummer und derzeit keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; diese Angaben fehlen deshalb hier bewusst, statt erfunden zu werden.

Datenschutzbeauftragter: nicht bestellt – und warum das zulässig ist

Wir haben keinen Datenschutzbeauftragten bestellt, weil die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht vorliegen:

Bei allen Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte unmittelbar an info@rovado.de. Ein Vertreter nach Art. 27 DSGVO ist nicht erforderlich, da der Verantwortliche seinen Sitz in Deutschland hat.

3Zwei Bereiche, zwei Rollen – und warum das für Sie wichtig ist

Der Punkt klingt juristisch, hat aber eine ganz praktische Folge: Er entscheidet darüber, an wen Sie sich wenden müssen, wenn Sie eine Auskunft oder eine Löschung wollen.

Rovado besteht aus zwei Teilen, und wir haben darin zwei verschiedene Rollen:

Wir sind verantwortlich

Webseite und Ihr Konto

Für den Besuch von rovado.de sowie für das Nutzerkonto eines Betriebs (E-Mail, Name, Firmenname, Anmeldung, Support-Kommunikation, später einmal die Abrechnung) entscheiden wir über Zweck und Mittel der Verarbeitung. Hier sind wir Ihr Ansprechpartner – für Auskunft, Löschung und alles Weitere.

Wir arbeiten im Auftrag

Die Inhalte in der App

Alles, was ein Betrieb in Rovado einträgt – seine Kunden, Bauherren, Baustellen, Fotos, Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter, Angebote und Rechnungen –, verarbeiten wir ausschließlich in dessen Auftrag und auf dessen Weisung. Verantwortlich ist der Betrieb; wir sind Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO.

Was das im Alltag bedeutet

Vertrag zur Auftragsverarbeitung: Mit jedem Betrieb, der Rovado nutzt, ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO zu schließen. Er liegt als Fassung 1.0 vom 30.08.2026 unter rovado.de/av-vertrag vor und wird bei der Registrierung über ein eigenes Häkchen mitgeschlossen; Fassung und Zeitpunkt der Zustimmung werden gespeichert. Betriebe, die sich vorher registriert haben, erhalten ihn zur Bestätigung in Textform nachgereicht. Dort stehen auch die technischen und organisatorischen Maßnahmen (Anlage 2) und die vollständige Liste der Unterauftragsverarbeiter (Anlage 3).
Teil A Besuch der Webseite rovado.de Gilt für rovado.de und www.rovado.de – die Seiten, die Sie gerade lesen. Hier sind wir Verantwortlicher.

4Aufruf der Webseite

rovado.de ist eine reine Informationsseite. Sie enthält keine Anmeldung, kein Formular, kein Kontaktformular und keine Kommentarfunktion.

Verbindungsdaten beim Seitenaufruf

Damit Ihr Browser die Seite anzeigen kann, muss er eine Verbindung zu unserem Auslieferungsdienst aufbauen. Dabei fallen technisch zwangsläufig Verbindungsdaten an.

Welche Daten
IP-Adresse Ihres Anschlusses, Datum und Uhrzeit des Zugriffs, die abgerufene Adresse, die Kennung Ihres Browsers und Betriebssystems (User-Agent), Angaben zur verschlüsselten Verbindung sowie die zuvor besuchte Seite, sofern Ihr Browser sie mitschickt.
Wozu
Auslieferung der Seite, Abwehr von Angriffen und Überlastung, Betriebssicherheit.
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – berechtigtes Interesse an einer sicheren und funktionsfähigen Bereitstellung unseres Internetangebots.
Empfänger
Cloudflare, Inc. als Auftragsverarbeiter (Einzelheiten in Abschnitt 11).
Wie lange
Wir selbst legen keine Zugriffsprotokolle an und speichern keine. Die dafür nötige Protokollierungsfunktion unseres Dienstleisters ist nicht eingeschaltet. Cloudflare verarbeitet die Verbindungsdaten kurzzeitig zur Abwehr von Angriffen und zur Netzsteuerung nach eigenen Fristen.

Keine Cookies, keine Auswertung

Anleitung als PDF und „Link teilen“

Der Knopf ⬇️ Als PDF herunterladen auf der Anleitungsseite lädt eine Datei von unserem eigenen Server – es entstehen dieselben Verbindungsdaten wie oben, sonst nichts. Der Knopf 🔗 Link teilen ruft nur die Teilen-Funktion Ihres eigenen Geräts auf oder kopiert die Adresse in Ihre Zwischenablage. Wir erfahren davon nichts, und es wird kein Dienst Dritter angesprochen.

5Kontaktaufnahme per E-Mail

Ihre E-Mail an info@rovado.de

Welche Daten
Ihre E-Mail-Adresse, Ihr Name, der Inhalt Ihrer Nachricht und alles, was Sie uns freiwillig mitteilen, sowie die technischen Kopfdaten der E-Mail.
Wozu
Beantwortung Ihrer Anfrage, Unterstützung bei der Nutzung von Rovado, Vergabe von Einladungscodes.
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, wenn Ihre Anfrage einen Vertrag mit uns betrifft oder auf dessen Abschluss zielt; sonst Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – berechtigtes Interesse an der Beantwortung von Anfragen.
Empfänger
Der Anbieter, bei dem das Postfach info@rovado.de geführt wird. Ehrlicher Hinweis: Diesen Anbieter tragen wir hier noch namentlich nach – der Punkt steht in der Aufgabenliste am Ende dieser Seite. Weitere Empfänger gibt es nicht.
Wie lange
Bis Ihre Anfrage abschließend erledigt ist und keine Rückfragen mehr zu erwarten sind. Handelt es sich um geschäftliche Korrespondenz, greifen die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (siehe Abschnitt 12).
Bitte beachten: Eine normale E-Mail ist auf dem Weg durchs Internet nicht durchgehend verschlüsselt. Senden Sie uns deshalb bitte keine Passwörter, Bankdaten oder besonders vertraulichen Angaben per E-Mail.
Teil B Nutzung der App app.rovado.de Gilt für app.rovado.de und rovado.app. Hier haben wir zwei Rollen – bitte lesen Sie Abschnitt 3, wenn Sie ihn übersprungen haben.

6Registrierung, Konto und Einladungscode

Für diesen Bereich sind wir Verantwortlicher: Es geht um das Vertragsverhältnis zwischen Ihrem Betrieb und uns.

Registrierung und Nutzerkonto

Welche Daten
E-Mail-Adresse, Passwort (wird ausschließlich als nicht rückrechenbarer Prüfwert – „Hash“ – gespeichert, nie im Klartext), Ihr Name, Name des Betriebs, gewähltes Gewerk, der verwendete Einladungscode, Ihre Rolle im Betrieb („Chef“ oder „Mitarbeiter“), Zeitpunkt der Registrierung. Dazu am Betrieb: das Ende der Testphase, gegebenenfalls das Ende des bezahlten Zeitraums und – zur Auswertung, welcher Werbeweg funktioniert – der Einladungscode, mit dem der Betrieb gekommen ist. Außerdem Fassung und Zeitpunkt der Zustimmungen, die Sie bei der Registrierung erteilen (Unternehmer-Bestätigung, AGB, Datenschutzerklärung, Vertrag zur Auftragsverarbeitung).
Wozu
Anlegen und Führen des Kontos, Zuordnung zu Ihrem Betrieb, Trennung der Betriebe voneinander, Erstbefüllung Ihrer Stammdaten mit dem passenden Gewerke-Paket.
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO – Durchführung des Nutzungsvertrags. Für die Speicherung der Zustimmungen zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit Art. 28 Abs. 9 DSGVO (Nachweis, welche Vertragsfassung gilt).
Pflicht zur Angabe
Diese Angaben sind für die Nutzung erforderlich. Ohne sie kann kein Konto angelegt und der Dienst nicht bereitgestellt werden. Eine gesetzliche Pflicht zur Angabe besteht nicht.
Empfänger
Supabase (Datenbank und Anmeldedienst) und Cloudflare (Auslieferung der App) als Auftragsverarbeiter – siehe Abschnitt 11.
Wie lange
Bis zur Löschung des Kontos, siehe Abschnitt 12.

Einladungscodes

Rovado ist derzeit nur mit einem Einladungscode nutzbar. Zu jedem Code speichern wir den Code selbst, die Zahl der zulässigen und bereits erfolgten Nutzungen und eine kurze interne Notiz, wofür der Code vergeben wurde. Diese Notiz und gelegentlich auch der Code selbst können einen Namen enthalten (etwa, weil ein Code für eine bestimmte Person erstellt wurde).

Wozu
Begrenzung des Zugangs in der Testphase, Nachvollziehbarkeit der Vergabe.
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Anbahnung des Nutzungsvertrags) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – berechtigtes Interesse, den Zugang zu einem Dienst in früher Phase steuern zu können.
Wie lange
Bis der Code verbraucht ist und die zugehörigen Konten geklärt sind, längstens bis zum Ende der Einladungsphase.

Testphase, Abo und Abrechnung

Jeder Betrieb testet Rovado nach der Registrierung 30 Tage kostenlos. Dafür sind keine Zahlungsdaten anzugeben. Danach entscheidet der Betrieb selbst, ob er weitermacht – es verlängert sich nichts von allein, und aus der Testphase entsteht keine Zahlungspflicht. Wer nicht verlängert, kommt in den Lesemodus: Alles bleibt sichtbar, druckbar und exportierbar, nur Neues anlegen und Ändern ist gesperrt. Gelöscht wird dabei nichts; Löschen bleibt sogar ausdrücklich möglich, damit niemand an seinen eigenen Daten gehindert wird (Art. 17 DSGVO).

Um das zu steuern, speichern wir am Betrieb zwei Datumsangaben: das Ende der Testphase und – wenn bezahlt wurde – das Ende des bezahlten Zeitraums. Mehr braucht es dafür nicht.

Es findet derzeit keine Zahlungsabwicklung in Rovado statt; es sind keine Bank- oder Kreditkartendaten gespeichert und kein Zahlungsdienstleister eingebunden. Für die Abrechnung des Abonnements verarbeiten wir die üblichen Vertrags- und Rechnungsdaten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO); dafür gelten die steuerlichen Aufbewahrungsfristen. Sollte später ein Zahlungsdienstleister eingebunden werden, ergänzen wir Abschnitt 11 vorher und kündigen die Änderung an.

7Anmeldung, Sitzungen und Sicherheitsprotokolle

Anmeldung und aktive Sitzungen

Welche Daten
E-Mail-Adresse und Passwort bei der Anmeldung; danach ein Sitzungsmerkmal („Token“), das auf Ihrem Gerät gespeichert wird und Sie angemeldet hält, sowie Zeitpunkte von An- und Abmeldung.
Wozu
Sie anmelden, angemeldet halten, fremden Zugriff verhindern.
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Bereitstellung des Dienstes) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Sicherheit der Systeme).
Empfänger
Supabase als Auftragsverarbeiter.

Protokolle unseres Datenbank-Dienstleisters

Unser Dienstleister Supabase führt für den Betrieb der Plattform eigene technische Protokolle über Anfragen an die Datenbank und über An- und Abmeldevorgänge. Diese Protokolle enthalten nach unserer Kenntnis auch IP-Adressen und Zeitpunkte. Sie dienen der Fehlersuche und der Erkennung von Angriffen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Ehrlicher Hinweis: In dem von uns genutzten Tarif sind diese Protokolle nur wenige Tage einsehbar. Den genauen Umfang und die genaue Aufbewahrungsdauer haben wir bislang nicht abschließend geprüft; das steht auf der Aufgabenliste am Ende dieser Seite. Wir werten diese Protokolle nicht routinemäßig aus.

Passwort vergessen: Eine Selbstbedienungs-Funktion „Passwort zurücksetzen“ gibt es in der App derzeit noch nicht. Bitte schreiben Sie uns in diesem Fall an info@rovado.de. Wir setzen dann im Verwaltungsbereich ein neues Passwort und teilen es Ihnen mit – bitte ändern Sie es unmittelbar nach der ersten Anmeldung. Wir können Ihr altes Passwort nicht einsehen; es ist nur als nicht rückrechenbarer Prüfwert gespeichert.

8Ihre Inhalte in der App – hier sind wir Auftragsverarbeiter

Für alles in diesem Abschnitt ist der Betrieb verantwortlich, der Rovado nutzt. Wir verarbeiten diese Daten ausschließlich auf seine Weisung. Wir beschreiben sie hier trotzdem vollständig – damit jeder nachlesen kann, was Rovado speichert.

Wessen Daten dabei verarbeitet werden

Welche Daten das sind

Zur Unterschrift: Gespeichert wird ausschließlich das fertige Bild des Schriftzugs. Rovado erfasst und speichert keine Zusatzmerkmale wie Druck, Geschwindigkeit oder Zeitverlauf und wertet die Unterschrift technisch nicht aus. Es handelt sich deshalb nicht um biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung im Sinne von Art. 9 DSGVO – wohl aber um Daten mit hohem Schutzbedarf, die wir entsprechend absichern.

Rechtsgrundlage, Empfänger, Dauer

Zweck
Bereitstellung der Funktionen, die der Betrieb bei uns beauftragt hat: Begehung, Kalkulation, Freigabe, Ausführung, Dokumentation, Abrechnung.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Inhalte bestimmt der Betrieb als Verantwortlicher – in aller Regel Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung des Bauvertrags), lit. c (steuerliche und handelsrechtliche Pflichten) und lit. f (Dokumentation und Beweissicherung); für Beschäftigtendaten Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung des Arbeitsverhältnisses) und, soweit einschlägig, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. § 26 BDSG ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (C-34/21) und des Bundesarbeitsgerichts (8 AZR 209/21) als eigenständige Rechtsgrundlage nicht mehr anwendbar – wer sich darauf stützt, verarbeitet Beschäftigtendaten ohne tragfähige Grundlage. Wir selbst verarbeiten diese Daten auf Grundlage des Auftragsverarbeitungsverhältnisses nach Art. 28, 29 DSGVO und der Weisungen des Betriebs.
Empfänger
Supabase und Cloudflare als unsere Unterauftragsverarbeiter (Abschnitt 11). Darüber hinaus niemand. Wer Dokumente an seine Kunden versendet oder die Steuerberater-Datei weitergibt, tut das selbst und außerhalb von Rovado.
Wie lange
So lange, wie der Betrieb es bestimmt. Es gibt in Rovado keine automatische Löschung – Einzelheiten in Abschnitt 12.

Was wir mit diesen Daten ausdrücklich nicht tun

Wir nutzen die Inhalte der Betriebe nicht für eigene Zwecke. Es findet keine Auswertung statt, keine Statistik über Betriebe hinweg, keine Weitergabe an Dritte, kein Verkauf und kein Training von KI-Modellen. Zugriff nehmen wir nur, soweit es zur Fehlersuche oder zur Erfüllung einer Anfrage des Betriebs erforderlich ist.

Ehrlich gesagt: Als Betreiber der Datenbank ist ein Zugriff auf die gespeicherten Daten technisch möglich. Das ist bei jedem Anbieter einer solchen Software so. Wir begrenzen ihn auf den beschriebenen Zweck; eine Zusage „wir sehen Ihre Daten nie“ wäre schlicht falsch.

Zwei praktische Hinweise für Betriebe

Bitte keine Gesundheitsangaben in Freitextfelder. Felder wie die Notiz im Wochenplan, die Tätigkeit bei den Stunden, die Bemerkung im Bautagebuch oder die Kundennotiz sind für fachliche Angaben gedacht. Einträge wie „krank“, „Reha“, „Kur“ oder „Kundin sitzt im Rollstuhl“ sind Gesundheitsdaten und unterliegen dem besonders strengen Art. 9 DSGVO. Bitte tragen Sie solche Angaben nicht ein – und ebenso wenig Angaben zu Religion, Herkunft, politischer Meinung oder Gewerkschaftszugehörigkeit.
Karten-Knopf und Telefon-Knopf: Im Baustellen-Detail gibt es die Knöpfe 📞 Kunde anrufen und 🗺️ Route zur Baustelle. Der Telefon-Knopf öffnet nur die Telefon-App Ihres Geräts. Der Routen-Knopf öffnet Google Maps und übergibt dabei die Baustellenanschrift an Google. Das geschieht ausschließlich, wenn Sie den Knopf antippen – nicht beim bloßen Öffnen der Seite. Für die Verarbeitung durch Google gilt dann die Datenschutzerklärung von Google.

Zu Kamera-Zusatzdaten: Fotos werden vor dem Hochladen im Browser verkleinert; bei diesem Weg gehen die Zusatzinformationen der Kamera (unter anderem mögliche GPS-Angaben) verloren. Zwei Wege gibt es, bei denen ein Bild unverändert übertragen wird: wenn das Verkleinern ausnahmsweise scheitert – und, das ist der häufigere Fall, wenn Sie ein Foto aus der Galerie auswählen, das bereits klein genug ist (etwa ein Bild aus einem Messenger oder ein weitergeleitetes Foto). Dann bleiben vorhandene Kamera-Zusatzdaten, möglicherweise einschließlich GPS-Angaben, erhalten. Wir bauen das um, sodass jedes Bild neu gezeichnet und damit von Zusatzdaten befreit wird. Rovado selbst erhebt und speichert keine Standortdaten.

9Der Freigabe-Link: Was Bauherren wissen müssen

Dieser Abschnitt richtet sich an Menschen, die selbst gar keinen Rovado-Zugang haben: Bauherren, Auftraggeber, Hausverwaltungen – alle, die von einem Handwerksbetrieb einen Link zu einem Kostenvoranschlag bekommen.

Worum es geht

Ein Betrieb, der Rovado nutzt, kann Ihnen einen Link schicken, unter dem Sie seinen Kostenvoranschlag ansehen und mit einem Knopfdruck annehmen oder ablehnen können. Sie brauchen dafür kein Konto und kein Passwort – der Link selbst ist der Zugang. Er enthält ein langes, zufällig erzeugtes Merkmal, das praktisch nicht erraten werden kann.

Was gespeichert wird, wenn Sie antworten

Welche Daten
Der Name, den Sie eintippen (Pflichtfeld), Datum und Uhrzeit Ihrer Antwort, Ihre IP-Adresse und eine unveränderliche Kopie des Kostenvoranschlags in genau dem Stand, den Sie beantwortet haben.
Wozu
Damit später nachweisbar ist, wer wann welchem Angebotsstand zugestimmt hat. Das schützt beide Seiten: den Betrieb vor der Behauptung, es sei nie beauftragt worden – und Sie davor, dass hinterher ein anderer Leistungsumfang oder ein anderer Preis behauptet wird. Die IP-Adresse dient allein diesem Nachweis und der Erkennung von Missbrauch.
Wer ist verantwortlich
Der Handwerksbetrieb, der Ihnen den Link geschickt hat. Wir speichern die Angaben nur in seinem Auftrag.
Rechtsgrundlage
In aller Regel Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Anbahnung und Durchführung des Vertrags mit dem Betrieb) und für die IP-Adresse Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – berechtigtes Interesse des Betriebs an der Beweissicherung. Die endgültige Einordnung nimmt der Betrieb als Verantwortlicher vor.
Woher die Daten stammen
Den Namen geben Sie selbst ein. Die IP-Adresse übermittelt Ihr Gerät technisch beim Aufruf. Die übrigen Angaben (Ihre Anschrift, der Leistungsumfang) hat der Betrieb eingetragen, der Sie beauftragt hat – wir haben sie nicht bei Ihnen erhoben (Art. 14 DSGVO).
Empfänger
Supabase und Cloudflare als Auftragsverarbeiter (Abschnitt 11). Sonst niemand.
Wie lange
Der Link selbst funktioniert 90 Tage nach Ihrer Antwort nicht mehr. Die gespeicherten Angaben bleiben danach beim Betrieb hinterlegt, weil sie Teil seiner Auftragsdokumentation sind. Eine automatische Löschung gibt es nicht; sie erfolgt, wenn der Betrieb sie veranlasst. Löscht der Betrieb den Kostenvoranschlag oder die Baustelle, werden auch diese Angaben gelöscht. Setzt er einen bereits beantworteten Kostenvoranschlag zur Bearbeitung zurück, werden Name, Zeitpunkt und IP-Adresse dabei ebenfalls gelöscht.

Wenn Sie den Link nur ansehen

Solange Sie nichts anklicken, werden Name und IP-Adresse nicht gespeichert. Es fallen lediglich die üblichen Verbindungsdaten an, die für jeden Seitenaufruf nötig sind (siehe Abschnitt 4). Der Link zeigt ausschließlich den Kostenvoranschlag und die Kontaktdaten des Betriebs – keine internen Daten, keine Preislisten, keine anderen Kunden.

Ihre Rechte hier

Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch richten Sie bitte an den Handwerksbetrieb, der Ihnen den Link geschickt hat – er ist der Verantwortliche und steht in dem Dokument, das Sie angesehen haben. Sie können sich auch an uns wenden (info@rovado.de); wir leiten Ihre Anfrage dann unverzüglich an den Betrieb weiter und unterstützen ihn bei der Beantwortung. Ihr Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Abschnitt 16) bleibt davon unberührt.

Offen benannt: Auf der Freigabe-Seite selbst steht derzeit noch kein Hinweis auf diese Speicherung. Ein kurzer Satz mit Verweis auf diese Seite wird dort ergänzt. Bis dahin gilt: Sie lesen die Information gerade – und der Betrieb, der Ihnen den Link geschickt hat, ist verpflichtet, Sie zu informieren.

10Was auf Ihrem Gerät gespeichert wird (Cookies & Co.)

Kurz vorweg: Rovado setzt keine Cookies. Die App speichert einiges im Speicher Ihres Browsers – hier steht genau was, wofür, und ob es Ihre Einwilligung braucht.

Maßgeblich ist § 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG). Danach braucht jede Speicherung auf Ihrem Gerät eine Einwilligung – außer sie ist unbedingt erforderlich, damit ein von Ihnen ausdrücklich gewünschter Dienst überhaupt funktioniert (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Genau darauf stützen wir uns; wir setzen nichts ein, was darüber hinausgeht.

1. Anmelde-Sitzung

Wo und was
Im lokalen Speicher des Browsers (localStorage), Eintrag beginnend mit sb-…-auth-token. Enthält das Sitzungsmerkmal, das Sie angemeldet hält.
Wozu
Ohne diesen Eintrag müssten Sie sich bei jedem Bildschirmwechsel neu anmelden.
Einwilligung?
Nein – unbedingt erforderlich, § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG.
Dauer
Bis zur Abmeldung oder bis zum Ablauf der Sitzung.

2. Gewählte Sprache

Wo und was
localStorage, Eintrag rovado-sprache. Inhalt: de, tr oder en.
Wozu
Damit die App beim nächsten Start wieder in der von Ihnen gewählten Sprache erscheint.
Einwilligung?
Nein – eine von Ihnen selbst getroffene Spracheinstellung gilt als erforderlich für den gewünschten Dienst (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG).
Dauer
Bis Sie die Browserdaten löschen.

3. Zuletzt geöffnete Baustelle

Wo und was
localStorage, Eintrag rovado-zuletzt. Inhalt: Kennung und Bezeichnung der zuletzt geöffneten Baustelle.
Wozu
Die Baustellenliste zeigt oben eine Karte „Zuletzt geöffnet“, damit Sie morgens auf der Baustelle nicht suchen müssen.
Einwilligung?
Nein. Der Eintrag entsteht ausschließlich im angemeldeten Bereich, dient allein der Bedienung der von Ihnen aufgerufenen Anwendung, verlässt Ihr Gerät nicht und wird nicht ausgewertet. Wir ordnen ihn deshalb als erforderlich im Sinne von § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG ein. Er wird gelöscht, sobald die Baustelle gelöscht wird oder Sie die Browserdaten löschen. Ehrlich dazu: Diese Einordnung ist vertretbar, aber angreifbar – es ist eine Bequemlichkeitsfunktion. Sie soll im Rahmen der anwaltlichen Prüfung bestätigt werden; der Punkt steht in der Aufgabenliste.

4. Offline-Warteschlange

Wo und was
In der Browser-Datenbank (IndexedDB) unter dem Namen kellio-outbox – der Name stammt noch aus der Zeit vor der Umbenennung in Rovado und wurde bewusst beibehalten, damit auf keinem Gerät wartende Einträge verlorengehen. Inhalt: Einträge und vollständige Fotos, die wegen fehlenden Netzes noch nicht übertragen werden konnten.
Wozu
Damit im Funkloch nichts verlorengeht. Sobald wieder Empfang besteht, überträgt die App die Einträge und entfernt sie aus der Warteschlange.
Einwilligung?
Nein – unbedingt erforderlich für die ausdrücklich gewünschte Offline-Funktion, § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG.
Dauer
Bis zur erfolgreichen Übertragung. Ehrlich gesagt: Schlägt eine Übertragung dauerhaft fehl, kann ein Eintrag samt Foto längere Zeit auf dem Gerät liegen bleiben – ein automatisches Verfallsdatum gibt es nicht. Sie können die Warteschlange jederzeit über die Browsereinstellungen („Websitedaten löschen“) entfernen; die betroffenen Einträge sind dann allerdings verloren.

5. Offline-Zwischenspeicher der App (Service Worker)

Wo und was
Im Cache-Speicher des Browsers. Gespeichert werden ausschließlich die Programmdateien der App (HTML, Programmcode, Symbole) – keine Kunden-, Baustellen- oder Fotodaten.
Wozu
Damit die App auch bei schlechter Verbindung schnell startet und als App auf dem Startbildschirm funktioniert (Progressive Web App).
Einwilligung?
Nein – unbedingt erforderlich, § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG.

Was es nicht gibt

Alles entfernen: Melden Sie sich in der App ab und löschen Sie anschließend in Ihrem Browser die Website-Daten für app.rovado.de. Damit sind Sitzung, Sprache, „Zuletzt geöffnet“, die Warteschlange und der Zwischenspeicher weg. Da diese Daten nur auf Ihrem Gerät liegen, sollten Sie bei Verlust oder Verkauf des Geräts unbedingt so vorgehen – und Ihr Gerät ohnehin mit Bildschirmsperre und Geräteverschlüsselung betreiben.
Teil C Für beide Bereiche Dienstleister, Speicherdauer, Ihre Rechte.

11Dienstleister und Übermittlung in Drittländer

Rovado kommt mit zwei Dienstleistern aus. Beide sind Auftragsverarbeiter; mit beiden bestehen Auftragsverarbeitungsverträge, die mit der Nutzung ihrer Dienste automatisch gelten.

Supabase – Datenbank, Anmeldung, Dateispeicher

Anbieter
Supabase Pte. Ltd., 65 Chulia Street #38-02/03, OCBC Centre, Singapore 049513, Singapur. Konzernverbundene Gesellschaften, insbesondere die Supabase, Inc. in den USA, erbringen Unterstützungsleistungen.
Wofür
Speicherung sämtlicher App-Daten, Verwaltung der Nutzerkonten und Anmeldung, Ablage der Fotos, Unterschriften und Logos.
Ort der Verarbeitung
Datenbank, Anmeldedienst und Dateispeicher liegen in der Region eu-central-1 – Frankfurt am Main, Deutschland (Rechenzentren von Amazon Web Services); dort liegt auch die tägliche Sicherung der Datenbank (siehe Abschnitt 14). Ehrlich dazu: Supabase weist selbst darauf hin, dass Protokolldaten, Unterstützungsleistungen und eingesetzte Unterauftragnehmer davon abweichen können. Nach unserer Prüfung werden insbesondere technische Protokolldaten (u. a. IP-Adressen) sehr wahrscheinlich außerhalb der EU, in den USA, verarbeitet, und der technische Support erfolgt aus den USA. Die Aussage „ausschließlich EU“ wäre daher unzutreffend.
Grundlage der Übermittlung
Singapur ist ein Drittland ohne Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission. Für die USA besteht ein Angemessenheitsbeschluss nur zugunsten von Unternehmen, die nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert sind; die Supabase, Inc. ist dort nicht eingetragen (Stand 29.08.2026, Teilnehmerliste des US-Handelsministeriums abgefragt). Die Übermittlung stützt sich deshalb in beiden Fällen allein auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914, Module 2 und 3), die Bestandteil des Auftragsverarbeitungsvertrags von Supabase sind (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO).
Weitere Informationen
Auftragsverarbeitungsvertrag · Liste der Unterauftragnehmer · Datenschutzerklärung

Cloudflare – Auslieferung von Webseite und App

Anbieter
Cloudflare, Inc., 101 Townsend Street, San Francisco, CA 94107, USA. Vertragspartner für unseren Tarif ist ausschließlich die US-Gesellschaft.
Wofür
Auslieferung der Programmdateien von rovado.de und app.rovado.de über ein weltweites Netz („Cloudflare Pages“), Abwehr von Überlastungs- und Angriffsversuchen, Verwaltung der Domain rovado.app.
Ort der Verarbeitung
Die Auslieferung erfolgt in der Regel über einen Netzknoten in der Nähe des Abrufenden, für Besucher aus Deutschland also üblicherweise innerhalb der EU. Eine Verarbeitung von Verbindungs- und Metadaten in den USA ist jedoch nicht ausgeschlossen. Cloudflare speichert keine Inhalte unserer Nutzer. Zugriffsprotokolle werden standardmäßig nicht aufbewahrt; wir haben die dafür nötige Funktion nicht eingeschaltet. Cloudflare aktiviert allerdings auf jeder Antwort eine Standardfunktion zur Netzwerk-Fehlerberichterstattung („Network Error Logging“), mit der Ihr Browser technische Verbindungsfehler an Cloudflare melden kann – ohne Inhalte und ohne Speicherung auf Ihrem Gerät.
Grundlage der Übermittlung
Cloudflare ist nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert (Teilnehmer-Nr. 5666) – insoweit besteht ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission (Art. 45 DSGVO). Zusätzlich gelten die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO), sodass die Übermittlung auch dann abgesichert bleibt, wenn das Data Privacy Framework wegfallen sollte. Cloudflare ist außerdem nach dem EU Cloud Code of Conduct (genehmigter Verhaltenskodex nach Art. 40 DSGVO) auf Stufe 2 verifiziert.
Weitere Informationen
Auftragsverarbeitungsvertrag · Unterauftragnehmer · Eintrag im Data Privacy Framework · Datenschutzerklärung

Was Sie über die Drittlandübermittlung wissen sollten

Trotz Standardvertragsklauseln und Angemessenheitsbeschluss lässt sich nicht vollständig ausschließen, dass Behörden im Drittland unter bestimmten Voraussetzungen Zugriff auf Daten verlangen und dass das dortige Rechtsschutzniveau nicht dem europäischen entspricht. Wir benennen dieses Restrisiko lieber offen, als es zu verschweigen. Eine Kopie der vereinbarten Garantien stellen wir Ihnen auf Anfrage an info@rovado.de zur Verfügung.

Weitere Empfänger gibt es nicht. Rovado versendet keine E-Mails an Ihre Kunden, bindet keinen Zahlungsdienstleister, keinen Newsletter-Dienst, keinen Analysedienst und keinen Fehlermeldedienst ein. Auch kein Kartendienst ist in die Seite eingebunden – der Knopf „Route zur Baustelle“ ist ein gewöhnlicher Link, der Google Maps erst öffnet, wenn Sie ihn antippen (siehe Abschnitt 8). Eine Weitergabe an Behörden erfolgt nur, wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.

12Speicherdauer und Löschung

Der ehrlichste Satz zuerst: Rovado löscht derzeit nichts von allein. Es gibt keine automatischen Löschfristen. Alles bleibt gespeichert, bis es jemand löscht.

Was Sie selbst löschen können

Als Betrieb können Sie in der App jederzeit löschen: einzelne Fotos (samt Bilddatei), Stunden, Maschinenstunden, Materialverbrauch, Nachträge (samt Unterschrift), Angebotspositionen, Wochenplan-Einträge, sämtliche Stammdaten sowie Logo und Unterschrift im Briefkopf. Rechnungen können Sie löschen, solange sie den Status „Entwurf“ haben; eine bereits gestellte Rechnung müssen Sie dafür zuerst wieder auf Entwurf zurücksetzen, und ein Abschlag, der in einer Schlussrechnung schon abgezogen wurde, lässt sich nicht mehr zurücksetzen. Lieferscheine können Sie löschen; ist ein Lieferschein bereits quittiert, kann das nur der Chef. Löschen Sie eine Baustelle, werden alle daran hängenden Daten mitgelöscht – Begehung, Fotos, Angebot, Stunden, Bautagebuch, Rechnungen, Lieferscheine, Wochenplan-Einträge – und die zugehörigen Bilddateien werden aus dem Speicher entfernt. Einen Kunden können Sie nur löschen, solange keine Baustelle mehr an ihm hängt; das schützt Ihre Rechnungshistorie.

Was heute nur wir für Sie erledigen können

Eine Funktion „Konto löschen“ oder „Betrieb mit allen Daten löschen“ gibt es in der App noch nicht, ebenso wenig einen vollständigen Datenexport (der vorhandene Steuerberater-Export umfasst nur Rechnungen). Bis beides gebaut ist gilt:

Regelmäßige Fristen im Überblick

Aufbewahrungspflichten gehen dem Löschen vor. Rechnungen und andere steuerlich relevante Unterlagen unterliegen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (§ 147 AO, § 14b UStG, § 257 HGB – je nach Unterlage sechs, acht oder zehn Jahre ab Ende des Kalenderjahres). Solange eine solche Pflicht besteht, ist ein Löschanspruch nach Art. 17 Abs. 3 lit. b DSGVO insoweit ausgeschlossen; die betroffenen Daten werden dann nur noch für diesen Zweck aufbewahrt. Diese Pflicht trifft den Betrieb, nicht uns – wir löschen auf seine Weisung. Rovado ist ausdrücklich kein Archivsystem im Sinne der GoBD; jeder Betrieb bleibt selbst dafür verantwortlich, seine Unterlagen aufzubewahren.

13Was wir nicht tun

Diese Punkte haben wir im Quelltext und in den eingesetzten Bibliotheken überprüft – sie sind keine Absichtserklärung, sondern der tatsächliche Stand vom 30.08.2026:

14Sicherheit Ihrer Daten – der ehrliche Stand

Wir beschreiben hier nur Maßnahmen, die tatsächlich umgesetzt sind. Was fehlt, benennen wir ebenfalls – eine falsche Sicherheitszusage wäre schlimmer als eine offene Lücke.

Was vorhanden ist

Was fehlt – offen benannt

Was Sie selbst tun können: Verwenden Sie ein eigenes, ausreichend langes Passwort, geben Sie es nicht weiter, sperren Sie Ihr Handy mit Code oder Fingerabdruck und aktivieren Sie die Geräteverschlüsselung. Melden Sie sich ab, wenn Sie ein Gerät weitergeben oder verlieren.

15Ihre Rechte

Ihnen stehen nach der DSGVO die folgenden Rechte zu:

Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO
Beruht eine Verarbeitung auf einem berechtigten Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), haben Sie das Recht, dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit zu widersprechen. Wir verarbeiten die Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die Ihre Interessen überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Bei Rovado betrifft das vor allem die Speicherung der IP-Adresse beim Freigabe-Link (Abschnitt 9) und die Verbindungsdaten beim Seitenaufruf (Abschnitt 4). Für Inhalte in der App richten Sie den Widerspruch bitte an den Betrieb, der Ihre Daten erfasst hat – er ist der Verantwortliche.
Ein Werbewiderspruch ist gegenstandslos: Es findet keine Direktwerbung statt.

An wen Sie sich wenden

Zur Bearbeitung müssen wir Sie zweifelsfrei identifizieren können; wir können daher Rückfragen stellen. Die Bearbeitung ist für Sie kostenlos und erfolgt in der Regel innerhalb eines Monats.

16Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Unabhängig von allem anderen haben Sie nach Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren – insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes.

Für uns zuständig ist, da der Verantwortliche seinen Sitz in Braunfels (Hessen) hat:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Postanschrift: Postfach 3163, 65021 Wiesbaden
Telefon: +49 611 1408-0
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de
Internet: datenschutz.hessen.de

Wir freuen uns, wenn Sie sich zuerst an uns wenden – meist lässt sich ein Anliegen schnell klären. Ihr Beschwerderecht bleibt davon selbstverständlich unberührt.

17Stand und Änderungen

Fassung 1.0, Stand 30.08.2026. Dieselbe Fassungsnummer und dasselbe Datum tragen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vertrag zur Auftragsverarbeitung; die drei Dokumente werden immer gemeinsam fortgeschrieben.

Rovado wird laufend weiterentwickelt. Kommen neue Funktionen hinzu oder ändert sich etwas an den eingesetzten Dienstleistern, passen wir diese Datenschutzerklärung an. Es gilt jeweils die hier veröffentlichte Fassung; das Datum oben zeigt Ihnen, ob sich seit Ihrem letzten Besuch etwas geändert hat. Bei wesentlichen Änderungen informieren wir registrierte Betriebe mit einem Hinweis in der App, zusätzlich per E-Mail, soweit ein Mailversand eingerichtet ist.

Diese Datenschutzerklärung finden Sie jederzeit unter rovado.de/datenschutz und über die Fußzeile der Webseite. Sie lässt sich mit dem Knopf oben oder mit der Druckfunktion Ihres Browsers als PDF speichern.

Fragen dazu? Schreiben Sie an info@rovado.de – lieber einmal zu viel gefragt als einmal zu wenig.

Was Benjamin noch tun muss

Diese Liste steht wortgleich in allen drei Dokumenten – in den AGB, in der Datenschutzerklärung und im Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Sie ist kein Vertragsbestandteil, sondern die offen gelegte Arbeitsliste des Anbieters. Sie steht hier, statt versteckt zu werden: Wer Rovado seine Kundendaten anvertraut, soll sehen können, was schon steht und was noch fehlt. Alles, was in den drei Dokumenten gelb oder rot markiert ist, taucht hier wieder auf.

A · Vor dem Start am Mittwoch, 02.09.2026, 12 Uhr

  1. Datenschutzhinweis auf der Freigabe-Seite ergänzen. Ein Satz unter dem Namensfeld, dass Name, Zeitpunkt und IP-Adresse zu Nachweiszwecken gespeichert werden, plus Link auf rovado.de/datenschutz. Das ist der einzige Punkt in dieser Liste, der heute ein echter Verstoß ist (Art. 13 DSGVO) – deshalb steht er ganz oben.
  2. Die drei Dokumente veröffentlichen und richtig verlinken. Auf rovado.de den Block „Rechtliches“ auf das Impressum eindampfen, die dortige alte Kurz-Datenschutzerklärung durch einen Verweis auf rovado.de/datenschutz ersetzen (sie ist in zwei Punkten sachlich falsch) und die Fußzeile auf Impressum · AGB · Datenschutz · AV-Vertrag umstellen. Dieselbe Fußzeile auch in die App einbauen – das Impressum muss aus der App heraus erreichbar sein.
  3. Werbeaussagen auf rovado.de durchgehen. Die Zeile „Ihre Daten gehören Ihnen – gehostet in Frankfurt (EU)“ auf „Datenbank in Frankfurt (EU)“ ändern; sie erweckt sonst den Eindruck einer reinen EU-Verarbeitung. Streichen: „rechtssicher“, „steuerlich korrekt“, „Finanzamt-sicher“ und alles, was Rechts- oder Steuersicherheit verspricht. Erlaubt und ehrlich ist: „rechnet mit den Werten, die du einträgst“.
  4. Den Anbieter des E-Mail-Postfachs info@rovado.de eintragen. In Abschnitt 5 der Datenschutzerklärung steht an dieser Stelle bisher eine Lücke. Art. 13 DSGVO verlangt die Nennung der Empfänger – der Mailanbieter ist einer. Ein Satz, fünf Minuten.
  5. Die Häkchen bei der Registrierung scharf schalten – gesondert und keines vorangekreuzt: Unternehmer-Bestätigung, AGB, Datenschutzerklärung, Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Zu jeder Zustimmung Fassung und Zeitpunkt speichern; ohne diesen Nachweis lässt sich nicht belegen, welche Fassung gilt (Art. 28 Abs. 9 DSGVO).
  6. Den bereits registrierten Testbetrieben die drei Dokumente aktiv zuschicken und die Bestätigung in Textform einholen – eine Antwortmail „einverstanden“ genügt. Die Häkchen wirken nur für künftige Registrierungen; für die bestehenden Betriebe bliebe die Lücke sonst offen.
  7. Zwei-Faktor-Anmeldung für die eigenen Verwaltungszugänge einschalten (Datenbank, Auslieferung, Mailkonto, Domainverwaltung) und alle Passwörter in einen Passwortmanager legen. Kostet nichts, dauert eine halbe Stunde.
  8. Schriftliche Selbstverpflichtung auf die Vertraulichkeit unterschreiben und ablegen (§ 5 Abs. 1 des AV-Vertrags). Eine halbe Seite, fünf Minuten – und ein Kunde, der danach fragt, bekommt etwas zu sehen.
  9. Die erste Überprüfung der technischen Maßnahmen durchführen und protokollieren (§ 6 Abs. 4 des AV-Vertrags). Eine Stunde und ein Blatt Papier – sonst steht dort eine Zusage ohne Nachweis.
  10. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten anlegen – nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO für die Verarbeitung im Auftrag und nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO für die eigenen Verarbeitungen (Webseite, Einladungscodes, Support). Die Ausnahme für kleine Unternehmen greift hier nicht. Anlage 1 des AV-Vertrags liefert den halben Inhalt.
  11. Die vorbereitete Härtung der Zugriffsregeln für den Wochenplan einspielen – sie liegt fertig da und ist in Minuten erledigt.
  12. Vier Angaben im Verwaltungsfenster belegen und je einen Bildschirmabzug ablegen: die Region eu-central-1, die Annahme des Datenschutzvertrags mit Supabase, die Annahme des Datenschutzvertrags mit Cloudflare und die Sicherheitseinstellungen im Datenbankprojekt. Rund 45 Minuten – jede dieser Angaben ist im AV-Vertrag eine Zusage.

B · In den ersten 30 Tagen – bevor das erste Geld fließt

  1. Alles anwaltlich prüfen lassen – die AGB, die Datenschutzerklärung, den AV-Vertrag und den Registrierungsablauf als ein Paket. Besonders: Haftung (AGB Abschnitt 11, AV-Vertrag § 15) einschließlich der Frage, ob eine AGB-Haftungsgrenze den Regress nach Art. 82 DSGVO überhaupt erfassen kann; Gerichtsstand (AGB 16.2); Drittländer (AV-Vertrag § 13 und Anlage 3); und die Einordnung des Merkers „zuletzt geöffnete Baustelle“ als einwilligungsfrei nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG.
  2. Umsatzsteuer, Gewerbe und Rechtsform klären – mit Steuerberater und Krankenkasse, bevor die erste Abo-Rechnung gestellt wird. Die AGB sagen zu, dass 24,90 € bzw. 238,80 € Endpreise sind; fällt Umsatzsteuer an, geht sie zulasten des Anbieters.
  3. Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflicht für IT-Dienstleister prüfen, mit Datenschutz- und Cyber-Baustein, und darauf achten, dass der Betrieb einer eigenen Plattform ausdrücklich mitversichert ist. Solange keine Versicherung besteht, darf in keinem Dokument und auf keiner Webseite eine erwähnt werden – eine erfundene Angabe wäre ein eigener Haftungsgrund.
  4. Eigene Sicherung für die Bilddateien einrichten. Die tägliche Sicherung des Datenbank-Anbieters umfasst nur die Datenbank; Fotos, Unterschriften und Logos sind ausdrücklich ausgenommen. Für sie braucht es eine eigene regelmäßige Sicherung auf einen verschlüsselten Datenträger.
  5. Vollständigen Datenexport bauen (Kunden, Baustellen, Fotos, Aufmaß, Angebote, Rechnungen, Bautagebuch, Lieferscheine, Wochenplan). Daran hängen gleich vier Zusagen: die Sicherungsobliegenheit des Nutzers, die Haftungsbegrenzung bei Datenverlust, der Export nach Vertragsende und die Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO.
  6. Löschen zu Ende bauen: eine Funktion „Konto löschen“, die die Bilddateien mitnimmt, dazu eine schriftliche Löschanleitung für Datenbank und Dateispeicher. Außerdem drei bekannte Fehler beheben: Bei mehr als 1.000 Fotos an einer Baustelle bleiben Dateien liegen, ein Fehlschlag beim Entfernen wird nicht geprüft, und beim Löschen eines Lieferscheins bleibt die Unterschrift im Speicher.
  7. „Passwort vergessen“ und die Mitarbeiterverwaltung einbauen. Beides braucht einen Mailversand – der wäre dann ein neuer Unterauftragsverarbeiter und vorher in Anlage 3 des AV-Vertrags und in Abschnitt 11 der Datenschutzerklärung nachzutragen sowie anzukündigen. Bis dahin legt der Anbieter fremde Konten von Hand an und setzt Startpasswörter; das ist in den Dokumenten offen benannt.
  8. Sicherheits-Kopfzeilen ergänzen (HSTS, Content-Security-Policy, Klickjacking-Schutz) und die Mindestpasswortlänge von sechs auf zehn bis zwölf Zeichen anheben. Zusammen etwa eine Stunde, keine Kosten.
  9. Vertretung und Notfall regeln: eine benannte Vertrauensperson, die im Notfall an die Zugangsdaten kommt, plus ein Merkzettel für die Meldung einer Datenpanne mit den sechs Pflichtangaben aus § 10 Abs. 3 des AV-Vertrags als ausfüllbares Formular. Ohne Vorlage ist eine Meldung binnen 24 Stunden nicht zu leisten.
  10. Eine Übersicht aller zugesagten Fristen führen – eine Tabelle mit zehn Zeilen: Meldung einer Datenpanne, manuelle Datenkopie, Selbstauskunft, jährliche Prüfung der Maßnahmen, Aufbewahrung der Weisungen, Ankündigung von Wartung und Änderungen, Löschbestätigung, Übergangs- und Abrufzeitraum.
  11. Einmal praktisch prüfen, ob Fotos noch Standortangaben enthalten. Der Verkleinerungsweg entfernt sie; ein Galerie-Foto, das schon klein genug ist, wird dagegen unverändert übertragen. Besser: das Bild immer neu zeichnen, dann sind die Zusatzdaten sicher weg.
  12. Hinweise in die Freitextfelder schreiben – mindestens bei „Notiz“ im Wochenplan und „Tätigkeit“ bei den Stunden: keine Angaben zu Krankheit oder Gesundheit.
  13. Eine Seite rovado.de/unterauftragsverarbeiter mit Stand-Datum anlegen und ein Fassungsarchiv der drei Dokumente einrichten (alte Fassungen bleiben unter fester Adresse abrufbar). Beides ist in den Dokumenten zugesagt.
  14. Die Änderungsbenachrichtigungen von Supabase und Cloudflare abonnieren – ohne sie trägt die Ankündigungsfrist für neue Unterauftragsverarbeiter nicht. Dazu ein Kalendereintrag auf den 23.09.2026: An dem Tag endet die laufende Zertifizierungsperiode von Cloudflare im EU-US Data Privacy Framework.

C · Grundsätzliches, mit Fachleuten zu klären

  1. Rechtsform. Als Einzelunternehmer haftet Benjamin Adami persönlich und unbeschränkt – auch für Fehler seiner Dienstleister und gegenüber Betroffenen gesamtschuldnerisch nach Art. 82 DSGVO. Eine UG oder GmbH begrenzt das, aber nur nach vorn: Heute geschlossene Verträge bleiben persönliche Verbindlichkeiten. Der günstigste Zeitpunkt für einen Wechsel ist vor dem ersten zahlenden Kunden.
  2. Krankengeld und Gewerbe. Ob und wie das Gewerbe angemeldet wird und ob eine Abwicklung über das Gewerbe der Ehefrau erfolgt, ist ungeklärt und wirkt sich auf Umsatzsteuer und Rechtsform aus. Gehört zu Steuerberater und Krankenkasse – bevor Geld fließt.
  3. Fassungen pflegen. Jede neue Fassung bekommt Nummer und Datum, die alte bleibt abrufbar, und die drei Dokumente werden immer gemeinsam fortgeschrieben. Änderungen nie stillschweigend austauschen – Ziffer 14.3 der AGB verlangt eine echte Zustimmung.
Wenn die Zeit knapp wird: Abschnitt A vor Mittwoch 12 Uhr, in genau dieser Reihenfolge – Punkt 1 bis 5 sind rechtlich, Punkt 6 bis 12 sind Nachweise. Abschnitt B in den 30 Tagen der Testphase, mit dem Anwaltstermin am Anfang: Dann prüft er ein Paket, das schon stimmt, statt eines, das er zweimal ansehen muss.